Betreff
Überplanmäßige Auszahlung zur Sicherstellung der Baumaßnahme Grundschule Luisenschule
Vorlage
VI/0090/14
Aktenzeichen
65-20.21.3
Art
Beschlussvorlage

Am 12.03.2013 stellte die Stadt Aschersleben für die Grundschule Luisenschule einen Antrag zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm SACHSEN-ANHALT  STARK  III – EFRE  aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (energetische Sanierung) und aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt (allgemeine Sanierung). Das Födermittelprogramm gewährt eine 70 % -tige Förderung der beabsichtigten Investition.

Mit Zuwendungsbescheid vom 26.08.2013 wurde der Stadt Aschersleben für die energetische Sanierung ein Zuschuss in Höhe von 318.630,88 EUR und für die allgemeine Sanierung ein Zuschuss in Höhe von 134.689,11 EUR bewilligt.

Nach Auflage des Fördermittelgebers wurden haushaltstechnisch zwei Buchungsstellen eingerichtet, in denen eindeutig nach energetischer und allgemeiner Sanierung unterschieden wird.

Für diese Maßnahme stehen in der Buchungsstelle 2.1.1.10/1020.7851188 -energetische Sanierung Mittel in Höhe von 455.186,98 EUR und in der Buchungsstelle 2.1.1.10/7851088 - allgemeine Sanierung Mittel in Höhe von 192.413,02 EUR zur Verfügung.

Insgesamt waren für die Baumaßnahme 647.600,00 EUR veranschlagt.  Durch zusätzliche Leistungen während der Ausführung wurde am 29.07.2014 eine überplanmäßige Ausgabe für die energetische Sanierung (1.1.1.10/1020.7851188) in Höhe von 19.900,00 EUR bewilligt.

Im Zuge dieser Baumaßnahme wird auch das Brandschutzkonzept für die Luisenschule umgesetzt.

Als energetische Maßnahme wird die Elektro- und Beleuchtungsinstallation erneuert. Die Wärmeversorgung wird von Gas auf Fernwärme umgerüstet. Im Souterrainbereich des Gebäudes entsteht eine Speisenausgabe, so dass das alte, energetisch marode Hortgebäude stillgelegt werden kann. Die Decke des Schulgebäudes zum ungeheizten Dachraum wird gedämmt.

Im Zuge der allgemeinen Sanierung erfolgt der Einbau von Akustikdecken in den Klassenräumen sowie Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Das Treppenhaus wird malermäßig überarbeitet.

Während der Baumaßnahme machten sich Zusatzleistungen erforderlich. So wurde festgestellt, dass die Grundleitung im Kellerbereich durch eingewachsenes Wurzelwerk zerstört war und die Erneuerung der Grundleitung erfolgen musste.

Bei den Rohbauarbeiten stellte sich heraus, dass für die Fluchttürdurchbrüche am Giebel des Gebäudes erhebliche Mehrarbeiten notwendig wurden, da der Giebel zum größten Teil aus Bruchsteinmauerwerk besteht. Nach Abnahme der alten Holzpaneele in den Klassenräumen entstanden umfangreiche Mehraufwendungen bei den Putzarbeiten durch den vorhandenen, teilweise losen und gerissenen  Altputz.

Mit Beginn der Bodenbelagsarbeiten in den Klassenräumen wurde festgestellt, dass die vorhandenen Spanplatten sich beim Ablösen des Altbelages oberflächlich ablösten. Eine Beprobung ergab eine Formaldehydbelastung der Platten. Zum Gesundheitsschutz der Kinder mussten die Spanplatten komplett abgebrochen und der Untergrund zum Verlegen der neuen, unbelasteten Platten vorbereitet werden. Der nun erforderliche Fußbodenaufbau gestaltet sich aufwändiger als ursprünglich geplant.

Durch den Abbruch des belasteten Fußbodens wurde die vorhandene Verkleidung an den Heizleitungen zerstört und muss nun erneuert werden.

Auf Grund des schlechten Zustandes des Putzuntergundes in den Klassenräumen und im Treppenhaus kommt es bei den Malerarbeiten ebenfalls zu Mehraufwendungen.

Die in der Schule vorhandenen Holzfenster müssen überarbeitet und Fehlstellen ersetzt werden.

Entsprechend der Baugenehmigung für das Brandschutzkonzept sind zusätzliche Auflagen zur Brandmeldeanlage zu erfüllen. Auf Grund der Besonderheiten der Fluchtwegführung ist es erforderlich, im Treppenhaus automatische Rauchmelder mit Ansteuerung zur Alarmierungsanlage vorzusehen.

Durch diese umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen konnte die Fertigstellung der Baumaßnahme zum Schuljahresbeginn nicht erfolgen. Die Schüler werden zum Teil  im alten Hortgebäude unterrichtet, welcher nicht mehr beheizt werden kann. Durch die Anmietung eines Heizgerätes kommt es zu weiteren zusätzlichen Kosten, da die Heizungsanlage im alten Hort vorrübergehend wieder in Betrieb genommen werden muss.

Durch die Einführung der HOAI  2013 ergeben sich auch Mehrkosten für das Honorar der Planer.

In der Buchungsstelle 2.1.1.10/1020.7851188 – energetische Sanierung sind Mehrkosten entstanden, die sich wie folgt zusammen setzen:

1.       Elektroarbeiten                                                         12.000,00 €

2.       Mietung Heizgerät                                                     2.000,00 €

3.       Erneuerung Verkleidung

der Heizleitungen                                                      4.800,00 €

4.       Abbruch/Maurer/Putzarbeiten                         41.600,00 €

5.       Reparatur Fenster                                                     3.000,00 €

6.       Honorarerhöhung  gem. HOAI 2013                   9.375,00 €

                                                       Summe =      72.775,00 €

 

In der Buchungsstelle 2.1.1.10/1020.7851088 – allgemeine Sanierung sind Mehrkosten entstanden, die sich wie folgt zusammen setzen:

1.       Bodenbelagsarbeiten                                             31.500,00 €

2.       Malerarbeiten, zusätzl. Spachtelung                  5.100,00 €

3.       Honorarerhöhung gem. HOAI 2013                    5.625,00 €

                                                        Summe =             42.225,00 €

Insgesamt entstehen Mehrausgaben in Höhe von 115.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Haushaltsmittel verwendet:

1.       Feuerwehr Schackstedt                        - 1.2.6.20/10207851088  14.000,00 € 

(Heizung eingebaut, Dach wurde gedämmt, Maßnahme ist abgeschlossen)           

2.       Feuerwehr Mehringen                          - 1.2.6.20/1011.7851088   8.200,00 €

(Einbau des Kompressors ist abgeschlossen)              

3.       Spielgeräte                                                 - 3.6.6.10/7400.7851088   1.800,00 €

(Neuanschaffung von Spielgeräten in der Tonkuhle ist abgeschlossen)

4.       Erwerb von Grundstücke                      - 1.1.1.70/3002.7821000                 37.000,00 €

(kein Erwerb von Grundstücken für 2014 vorgesehen)

5.       Kosten für Kanalanschlüsse                 - 1.1.1.70/2900.7853000 24.000,00 €

(keine Kanalanschlüsse 2014 mehr geplant)

6.       Gewerbegebiet Zornitzer Weg          - 5.4.1.10/2012.785200                   30.000,00 €

(Gesamtinvestition wurde durch die  Ausschreibungsergebnisse günstiger als geplant, so dass die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von insgesamt 49.9000 € (19.900,00 € +  30.000,00 €) zur Verfügung gestellt werden können)

 

Ohne die Bewilligung der Mehrausgabe ist die Fertigstellung der Luisenschule nicht gewährleistet.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

115.000,00 EUR

 

zur Fertigstellung der Baumaßnahme Grundschule Luisenschule.

 

Davon  72.775,00 EUR in der Buchungsstelle 2.1.1.10/1020.7851188 und  42.225,00 EUR in der Buchungsstelle 2.1.1.10/1020.7851088.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

115.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

72.775,00 € 2.1.1.10/1020.7851188

 

 

 

Buchungsstelle

42.225,00 €

2.1.1.10/1020.7851088

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Wagner, C.