Begründung/Erläuterung:
Die
Notwendigkeit zu Erstellung resultiert aus der Vorgabe des § 79 Satz 1 des
Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Darin wurde festgelegt,
dass alle Gemeinden bzw. die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr
gesamtes Gebiet, bis zum 01. 04. 2014 schriftlich in getrennten Konzepten
(Schmutz- und Niederschlagswasser) darstellen, wie das im Gebiet anfallende
Abwasser beseitigt wird (Abwasserbeseitigungskonzepte). Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
(NBK) ist der Wasserbehörde anzuzeigen.
Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
erläutert, wie in dem Gemeindegebiet das Niederschlagswasser aus dem Bereich
von bebauten oder befestigten Flächen beseitigt wird. In dem Konzept sind die
vorhandenen und geplanten öffentlichen Anlagen der
Niederschlagwasserbeseitigung sowie die Teile des Gemeindegebiets anzugeben,
die gegenwärtig an eine öffentliche Einrichtung angeschlossen sind oder zukünftig
an eine solche Einrichtung angeschlossen werden sollen.
Kanäle (Mischwasserkanäle), die neben
Niederschlagswasser auch Schmutzwasser abführen, sind prinzipiell
Abwasseranlagen. Dass heißt, dass diese Kanäle somit im
Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung dargestellt sind.
Im Interesse einer vollständigen und vergleichbaren
Bearbeitung wurde die Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Erarbeitung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes mit
einbezogen. Die Grundlagen zur Überarbeitung des vorgenannten Konzeptes bildet
das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung, welches von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises
am 18. Dezember 2007 genehmigt wurde.
Das
Gesamtkonzept besteht aus dem Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil.
Die als PDF-Dateien beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum einen den
Bestand der vorhandenen Bauwerke zur Regenwasserrückhaltung und -behandlung
sowie die Regenwasserkanäle, zum anderen die geplanten abwassertechnischen
Herstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Entsorgungsgebiet. Die in den Tabellen
geforderten Planungsangaben wurden nur soweit eingetragen, wie sie zum
Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes bekannt waren bzw. vorgelegen haben. Der
Umfang der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang der zur Verfügung
stehenden Mittel abhängig.
Die Darstellung der vorhandenen und geplanten Regenwasserkanäle findet
in den Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des
Umfanges und der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lagepläne im
Maßstab 1 : 5.000 und 1 : 2.500 ist eine Vervielfältigung für jedes Mitglied
des Stadtrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stadtrates und Ortschaftsrates
haben jedoch die Möglichkeit in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes
(Aschersleben, Magdeburger Straße 24) und im Bürgerbüro der Stadt Aschersleben Einsicht
in die Unterlagen zu nehmen.
Es wird daher empfohlen, dem überarbeiteten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
der Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF-Dateien: sind im Ratsinformationssystem
hinterlegt)
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept der Stadt
Aschersleben
Auf Grund des Umfanges der
Übersichts- und Lageplanunterlagen ist eine Vervielfältigung für jedes Mitglied
des Stadtrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stadtrates und Ortschaftsrates
haben deshalb die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes
(Aschersleben, Magdeburger Straße 24) und im Bürgerbüro der Stadt Aschersleben Einsicht
in die Unterlagen zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die
Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt
Aschersleben
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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