über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)
Begründung/Erläuterung:
Die Stadt
Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG
LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser
hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres
Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.
Der
Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die
Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn
nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation
der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.
In
Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen
Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo
Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom
Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können,
mit dem Ziel, ab 01. 01. 2015 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu
erheben.
Die
Erarbeitung der Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserentsorgung sowie der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte
für die Jahre 2015 – 2017 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der
zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre
bis 2012.
Für
die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger
unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen
den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG
LSA). Insbesondere ist dabei auf die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips
unter Einbindung der Kosten für Substanzerhaltung und Refinanzierung der
Anlagen zu achten.
Im
Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum
2015 – 2017) kalkuliert:
a) Gebühr für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab ohne Grundgebühr,
b) Gebühr für die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Flächenmaßstab.
Grundlage
der Gebührenberechnungen ist bei der Schmutzwassergebühr der
Trinkwasserverbrauch, da wahrscheinlich ist, dass das bezogene Frischwasser
größtenteils auch wieder in das Kanalnetz zurückfließt. Auf rund 970.000
Kubikmeter beziffert sich die Schmutzwassermenge. Bei der
Niederschlagswassergebühr ist Berechnungseinheit die abflusswirksame Fläche.
Für ca. 315.000 Quadratmeter private Grundstücksflächen sind Gebühren fällig.
Im
Ergebnis dieser Gebührenkalkulation bleibt die Kosten deckende Gebühr für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigung mit 2,90 €/m³ geringfügig niedriger (bisher
2,92 €/m³) und bei der zentralen Niederschlagswasserentsorgung liegt die Kosten
deckende Gebühr für die Jahre 2015 bis 2017 mit 2,32 €/BE ebenso geringfügig
niedriger (bisher 2,36 €/BE) als die Gebühr des zurückliegenden Zeitraumes.
Entstandene
Kostenüberdeckungen der Nachkalkulationszeiträume wurden ausgeglichen, indem
sie in der jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2015 bis 2017 zu jeweils
gleichen Teilen als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.
Die
im Ergebnis der als Anlage beigefügten Kalkulationen ermittelten Gebühren
liegen der Satzung bei. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung vor.
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Oberbürgermeister
Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Die Ortschaftsräte können die Datei bei den Ortsbürgermeistern
einsehen.
Auszug
aus der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
sowie der dezentralen (mobilen) Abwasserbeseitigung für die Jahre 2015 bis 2017
mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und der dezentralen
Abwasserbeseitigung 2012 – 2014
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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