Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/zur
Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.
Zur
Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter und
seinen Stellvertreter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs.
1 Satz 2 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetzes
Stellvertreter des Gemeindewahlleiters.
Der Stadtrat
kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, 13 Abs. 1 a KWG LSA Bedienstete der Gemeinde,
die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters
berufen.
Es wird daher
vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu
berufen, die diese Funktion bereits in der Vergangenheit ausgeübt hat.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die städtische Angestellte Frau
Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Wahl zum
Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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