Betreff
Berufung des Stellvertreters des Gemeindewahlleiters für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0076/14
Aktenzeichen
30-10/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter und seinen Stellvertreter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetzes Stellvertreter des Gemeindewahlleiters.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, 13 Abs. 1 a KWG LSA Bedienstete der Gemeinde, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu berufen, die diese Funktion bereits in der Vergangenheit ausgeübt hat.


.

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Die städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: