Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/bzw.
Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den
Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes
Wahlleiter.
Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA andere Bürger
der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter berufen.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu
berufen, der diese Tätigkeit bereits in der Vergangenheit bei mehreren Wahlen
ausgeübt hat.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird zum
Gemeindewahlleiter für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben
berufen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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