Gemäß § 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl des Oberbürgermeisters frühestens
sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit des
Amtsinhabers zu erfolgen.
Da die Amtszeit von Herrn Michelmann mit Ablauf des 11. 07. 2015 endet,
hat die Wahl zum Oberbürgermeister/bzw. Oberbürgermeisterin der Stadt
Aschersleben, somit zwischen dem
11. 01. 2015 und dem 11. 06. 2015, zu erfolgen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) bestimmt der Stadtrat den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Oberbürgermeisters.
Es wird daher vorgeschlagen, als Wahltag Sonntag, den 15. März 2015 zu
bestimmen.
Fällt bei der Oberbürgermeisterwahl am 15. 03. 2015 auf keinen der
Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet gemäß
§ 30 a Abs. 1 KWG LSA eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen statt.
Gemäß § 30 a Abs. 3 KWG LSA findet die Stichwahl frühestens am zweiten
und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt.
Als Wahltag für die Stichwahl kommen somit der 29. März 2015, der 05.
April 2015 sowie der 12. April 2015 in Betracht.
Da der 05. April 2015 auf Ostersonntag fällt, scheidet insoweit eine
Durchführung der Stichwahl an diesem Sonntag aus.
Es wird daher vorgeschlagen, als Wahltag für eine eventuell erforderliche
Stichwahl Sonntag, den 29. März 2015 zu bestimmen.
Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA darf das Ende der Einreichungsfrist für
Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters vom Stadtrat frühestens auf den
27. Tag vor dem Wahltag, also Montag, den 16. 02. 2015 festsetzt werden.
Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA endet die Einreichungsfrist spätestens
am 20. Tag vor dem Wahltag, also am Montag, den 23. 02. 2015.
Es wird daher vorgeschlagen, entsprechend § 30 Abs. 1 KWG LSA i. V. m. §
39 Abs. 1 KWO LSA das Ende der Einreichungsfrist auf Donnerstag, den 19. 02.
2015, 18:00 Uhr festzusetzen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Als Wahltag für die Wahl des
Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben wird Sonntag,
der 15. März 2015 bestimmt.
2. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet
am Sonntag, den 29. März 2015 statt.
3. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr.
4. Das Ende der Einreichungsfrist wird auf
Donnerstag, den 19. Februar 2015, 18:00 Uhr festgesetzt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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