Die Regionale
Planungsgemeinschaft Magdeburg wurde durch die Regionalversammlung am
30.04.2014 beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Entwurfes zum Regionalen
Entwicklungsplan der Planungsregion Magdeburg die Abgrenzung der Zentralen Orte
in den jeweiligen Kommunen auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des
Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) im Einvernehmen mit den Städten vorzunehmen.
Im LEP 2010
heißt es dazu in der Begründung zum Ziel 37 (Z 37):
Mittelzentrum ist jeweils der im Zusammenhang
bebaute Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet der Stadt einschließlich seiner
Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den
Städten.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Abgrenzung des Zentralen Ortes des Mittelzentrums
Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Abgrenzung des Zentralen Ortes
des Mittelzentrums Aschersleben erfolgt entsprechend des beiliegenden
Lageplanes und soll in dieser Form Bestandteil des Regionalen Entwicklungsplanes werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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