Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA hat die Stadt Aschersleben für jedes
Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 100 Abs. 2 Ziffern 1 bis 4 KVG LSA
die Festsetzung
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des Haushaltsplans mit den in § 101 KVG LSA genannten
Bestandteilen;
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der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen;
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der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;
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des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.
Da die Realsteuerhebesätze für die Jahre 2013 bis 2015 bereits in einer
gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, ist die Festsetzung der Hebesätze
in der Haushaltssatzung gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA nicht erforderlich.
Da der vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr
2015 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im
Finanzplan übersteigt, bedarf es gemäß
§ 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung der Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises.
Im übrigen enthält der Haushalt 2015 keine genehmigungspflichtigen Teile.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2015 der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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