Betreff
Haushaltssatzung 2015 der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0063/14
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA hat die Stadt Aschersleben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 100 Abs. 2 Ziffern 1 bis 4 KVG LSA die Festsetzung

 

-         des Haushaltsplans mit den in § 101 KVG LSA genannten Bestandteilen;

-         der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen;

-         der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;

-         des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.

 

Da die Realsteuerhebesätze für die Jahre 2013 bis 2015 bereits in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, ist die Festsetzung der Hebesätze in der Haushaltssatzung gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA nicht erforderlich.

 

Da der vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2015 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt, bedarf es gemäß

§ 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises.

 

Im übrigen enthält der Haushalt 2015 keine genehmigungspflichtigen Teile.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2015 der Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: