Die Stadt Aschersleben
ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) Wipper/Weida. Dem Unterhaltungsverband
obliegt entsprechend den Regelungen der Satzung in § 2 Abs. 1 insbesondere die
Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung nach § 54 Wassergesetz für das Land
Sachsen-Anhalt (WG LSA). Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 WG LSA entsenden die
Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter, der zu ihrer Vertretung nach den
Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes befugt ist oder einen durch den
Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten Einwohner aus dem
jeweiligen Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die
Verbandsversammlung des UHV Wipper/Weida.
Die bisherige Regelung,
dass die Leiterin des Tiefbauamtes die Stadt Aschersleben in den entsprechenden
Verbandsversammlungen der Unterhaltungsverbände vertritt, hat sich bewährt.
Deshalb wird vorgeschlagen, für die nächste Kommunalwahlperiode Frau Petra Wölfli,
Leiterin Tiefbauamt, als Stimmführerin in die Verbandsversammlung des UHV
Wipper/Weida und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, als
Stellvertreterin der Stimmführerin in die Verbandsversammlung des UHV Wipper/Weida
zu entsenden.
Für den UHV Wipper/Weida
steht zudem die Wahl eines neuen Vorstandes an. Es wird vorgeschlagen, dass Frau
Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, für den Vorstand kandidiert.
Für die Entsendung von
Vertretern in die Verbandsversammlung des UHV Wipper/Weida ist gemäß § 54 Abs.
3 Satz 2 WG LSA in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz – KVG
LSA ein Stadtratsbeschluss notwendig, um den
Formvorschriften der Satzung des UHV „Wipper/Weida“ und des WG LSA zu genügen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat wählt
Frau Petra Wölfli, Leiterin des Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben zur
Stimmführerin und Kandidatin für den Vorstand des UHV und
Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, zur Stellvertreterin
der Stimmführerin
der Stadt Aschersleben in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes
(UHV) Wipper/Weida.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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