Betreff
Ernennung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf
Vorlage
VI/0057/14
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri
Art
Beschlussvorlage

In seiner Sitzung vom 26.06.2013 hat der Stadtrat die Ernennung der Kameraden Andreas Beau und Marcus Brune unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 2 Jahren beschlossen.

Durch die Vorlage des erfolgreichen Abschlusses des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ der Kameraden Andreas Beau und Marcus Brune ist die Voraussetzung für die Verlängerung der Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf insgesamt 6 Jahre gegeben.

Gemäß § 15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Verlängerung der Berufung der Ernennung beider Kameraden aus fachlicher Sicht zugestimmt, da beide Kameraden den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen haben.

 

Die Kameraden Andreas Beau und Marcus Brune sind in  ihrer Funktionen mit Beschluss des Stadtrates ab dem 01.07.2013 tätig.

 

Eine Anhörung im Ortschaftrat Westdorf ist nicht erforderlich, da die Wahl des Ortswehrleiters und seines Stellvertreters bereits in der Stadtratssitzung am 26.06.2013 erfolgte. Im Rahmen der Einbringung dieses Beschlussvorschlages  (V/0629/13) wurde der Ortschaftrat am 23.05.2013 angehört.


x

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Verlängerung der Ernennung des Kameraden Andreas Beau, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Marcus Brune, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf für die Dauer von 2 Jahren auf  6 Jahre (bis zum 30.06.2019).


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle x

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: