Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
Vorlage
VI/0039/14
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch den Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2013 von der "DOMUS AG". Es wurde gemäß § 53 Abs. 1  Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 31. März 2014 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2013:

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von  309,0 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag 367,8 Tsd. EUR) aus.

 

Das Jahresergebnis ist insbesondere durch außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 675,1 Tsd. EUR (Vorjahr 1,63 Mio. EUR ) und durch Fördermittel/Zuschüsse in Höhe von 462,3 Tsd. EUR sowie Erträge aus Zuschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 179,0 Tsd. EUR geprägt.

 

Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr nur marginal um ca. 10,4 Tsd. EUR (0,01%) auf 84.387,7 Tsd. EUR (Vorjahr 84.398,1 Tsd. EUR) vermindert. Die Eigenkapitalquote von 60,2% ist als sehr gut einzuschätzen (Vorjahr 59,9 %).

 

Konstatiert wird eine, im Vergleich zu den Vorjahren, verminderte Leerstandsquote von 10,8%.

Zum Vergleich die Leerstandsquote aus: 2012_12,4%, 2011_ 12,3%, 2010_12,6%, 2009_13,3% und 2008_14,6%.

Per 31.12.2013 waren 329 WE des eigenen Wohnungsbestandes nicht vermietet (Vorjahr 389 WE).

 

Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 66 Tsd. EUR auf ca. 11.758 Tsd. EUR erhöht. Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 675,1 Tsd. EUR erfolgten gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB für verschiedene Objekte wegen Abriss bzw. dauerhafter Wertminderung.

  

Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) betrug 2013 _ 4,40 EUR/m² und Monat. (2012_ 4,32, 2011_ 4,25, 2010_4,21; 2009_4,16; 2008_4,11; …. jeweils in EUR/m²).

 

Zum 20. Juni 2012 wurde die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH als Tochtergesellschaft zu gleichen Teilen mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH gegründet. Neben dem Stammkapital von 25 Tsd. EUR wurden durch die Ascherslebener Gebäude – und Wohnungsgesellschaft insgesamt 240,5 Tsd. EUR in die Rücklagen der Tochtergesellschaft eingezahlt. Davon sind im Geschäftsjahr 2013 ca. 60 Tsd. EUR eingezahlt worden.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


  

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 der Ascherslebener Gebäude – und Wohnungsgesellschaft mbH


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Domus AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH

 

a)   den Jahresabschluss zum 31.12.2013 festzustellen,

 

b)   den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten und

 

c)    dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 309.037,14 Euro in die Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen ist.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

           

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: