Betreff
Fortbestand des Grundschulstandortes Neu Königsaue
Vorlage
VI/0037/14
Aktenzeichen
21-40.10.17.00
Art
Beschlussvorlage

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 wurde festgestellt, dass die "Concordia Grundschule" Neu Königsaue durch die Aufkündigung der zwischen den Städten Seeland und Aschersleben geschlossenen Vereinbarung zum Ende des Schuljahres 2013/14 nicht die für die Bildung einer Anfangsklasse erforderliche Schülerzahl vorweisen kann. Zwischenzeitlich ist dies durch den Bescheid des Landesschulamtes vom 26. Mai 2014 bestätigt. Damit erfüllt die "Concordia Grundschule" Neu Königsaue nicht mehr die für einen Bestand der Schule notwendigen Voraussetzungen.

 

Um dem Wegfall einer ortsnahen Beschulung in Neu Königsaue entgegenzuwirken, hatte der Stadtrat in seiner Stellungnahme beschlossen (Beschluss-Nr. 565/13), die "Concordia Grundschule" Neu Königsaue dauerhaft als Außenstelle der Grundschule Staßfurter Höhe fortzuführen. Diese verfügt derzeit nicht über ausreichende räumliche Kapazitäten.

Deshalb ist die "Concordia Grundschule" Neu Königsaue als eigenständige Schule zum 31. Juli 2014 formal zu schließen und gleichzeitig die Fortführung als Außenstelle beim Landesschulamt zu beantragen.

 

Daneben wird seit längerem - auch öffentlich - darüber debattiert, wie ein möglichst engmaschiges Grundschulnetz erhalten und damit eine ortsnahe Beschulung von Grundschülern sichergestellt werden kann. Eine Möglichkeit soll die Gründung eines Schulverbundes sein. Entsprechende schulgesetzliche Regelungen wie sie u. a. das Niedersächsische Schulgesetz enthält (§ 25 NSchG), gibt es in Sachsen-Anhalt aber noch nicht. Im Vorgriff auf eine mögliche Gesetzesänderung wird die Stadt Aschersleben alle Möglichkeiten ausschöpfen, bereits jetzt einen entsprechenden Schulverbund zu bilden, um den Grundschulstandort Neu Königsaue zu erhalten.

 

Um die Beschulung der Grundschüler sicherzustellen, die im Schuljahr 2013/14 die Schule in Neu Königsaue besuchen, soll die Außenstelle bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 eingerichtet werden. 


 

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.        Die "Concordia Grundschule" Neu Königsaue wird zum 31. Juli 2014 geschlossen um diese nach Genehmigung des Landesschulamtes als Außenstelle der Grundschule Staßfurter Höhe fortzuführen.

 

2.        Soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung eines Schulverbundes vorliegen, ist in Abweichung der Ziff. 1 die "Concordia Grundschule" Neu Königsaue nicht zu schließen. Zwischen der "Concordia Grundschule" Neu Königsaue und der Grundschule Staßfurter Höhe wird für diesen Fall ein Schulverbund vereinbart.

 

3.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt die jeweils erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: