Betreff
Kulturfördervertrag mit dem Kulturkreis "Adam Olearius" Aschersleben e.V.
Vorlage
VI/0035/14
Aktenzeichen
A 32 41 30
Art
Beschlussvorlage

Zum wiederholten Male schließen der Kulturkreis „Adam Olearius“ Aschersleben e.V. und die Stadt Aschersleben auf die Dauer von drei Jahren einen Kulturfördervertrag, um die „Stunde der Musik“ zu unterstützen.

Nach dem Wegfall der „Moments Musicaux“ des AKKU steht den Liebhabern und Freunden der klassischen Musik in Aschersleben nur noch diese Veranstaltungsreihe zur Verfügung, um ihrem speziellen Kunstbedürfnis zu frönen.

Schon in den zurückliegenden Jahren hat es sich mehr und mehr herauskristallisiert, dass die seitens der „Stunde der Musik“ genutzten Räumlichkeiten im Bestehornhaus aus allen Nähten zu platzen drohten. Der nunmehr vergrößerten „Gemeinde“ konnten sie nicht mehr genügen.

 

Seit 2014 nutzt der Kulturkreis „Adam Olearius“ Aschersleben e.V. den Ratssaal als Veranstaltungsort und hat hierfür eine höhere Saalmiete aufzubringen. Diesem Umstand trägt der um 300 Euro erhöhte Förderbetrag in Höhe von 1.700 (in Worten: eintausendundsiebenhundert) Euro Rechnung.

 

Mit dem Kulturfördervertrag besitzt der Kulturkreis über eine verlässliche Planungsgrundlage in Bezug auf das Engagement hochkarätiger Künstler, die in angenehmem Ambiente einen klassischen Musikgenuss in hoher Qualität darbieten. Nicht zuletzt dadurch wird die Kulturlandschaft Ascherslebens bereichert und nachhaltig geprägt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Kulturfördervertrag


Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss im Stadtrat Aschersleben beschließt, mit dem Kulturkreis „Adam Olearius“ Aschersleben e.V. beigefügten Kulturfördervertrag abzuschließen.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: