Betreff
Kulturfördervertrag mit dem Aschersleber Kunst- und Kulturverein e.V.
Vorlage
VI/0034/14
Aktenzeichen
A 32 41 30
Art
Beschlussvorlage

Zum wiederholten Male schließen der Kulturkreis „Adam Olearius“Aschersleben e.V. (AKKU) und die Stadt Aschersleben auf die Dauer von drei Jahren einen Kulturfördervertrag, um folgende Projektes des AKKU

 

„Lebensart – Sinnreich und Cyberspace“

„Die Wüste lebt“

„Junge europäische Kunst“

„Blues & Jazz – Festival“

„Filmclub im Grauen Hof“ und

„Hinterm Horizont – Grenzenlos“

 

zu unterstützen.

 

Über mehrere Jahre trägt nun schon der AKKU mit diesen vielseitigen und vielgestaltigen Projekten dazu bei, den Grauen Hof zu einem Kunstquartier in Ascherslebens Innenstadt umzuwandeln, ihn mit Leben zu erfüllen und damit die Kulturlandschaft unserer Stadt nachhaltig zu prägen.

Hierzu möchte die Stadt Aschersleben – wie schon in den Vorjahren – auch in der nächsten Zukunft ihren Beitrag leisten. Darüber hinaus dient der städtische Zuschuss zur Kofinanzierung von Zuwendungen Dritter (Land Sachsen-Anhalt, Salzlandkreis, TotoLotto etc. pp.).

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Kulturfördervertrag


Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss im Stadtrat Aschersleben beschließt, mit dem Aschersleber Kunst- und Kulturverein e.V. beigefügten Kulturfördervertrag abzuschließen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: