Unter
Beachtung der Regelungen der Satzung der Stiftung „St. Katharinen und St.
Elisabeth“ besteht das Kuratorium aus 5 Mitgliedern.
Der
Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Vorstands. Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben wählt ein weiteres Mitglied in den Vorstand der Stiftung. Dieses
muss der evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche angehören.
Das
zu wählende Mitglied des Vorstands wird für die jeweilige Amtsperiode bzw. für
die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Dem
Vorstand der Stiftung „St. Katharinen
und St. Elisabeth“ gehören neben den vorgenannten 2 Mitgliedern der jeweilige
Superintendent an der St. Stephanikirche, ein vom Oberbürgermeister nach
Anhörung des Superintendenten ernannter Vertreter für die Dauer seiner
Zugehörigkeit zur Verwaltung und ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des
Superintendenten ernannter evangelischen Pfarrer von Aschersleben an.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat wählt
Herrn
/ Frau ……………………………………………..
für
die Dauer seiner/ihrer Zugehörigkeit zum Stadtrat der Stadt Aschersleben in den
Vorstand der Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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