Betreff
Wahl eines Vertreters des Stadtrates in den Vorstand der Stiftung "St. Katharinen und St. Elisabeth"
Vorlage
VI/0033/14
Aktenzeichen
0-13.30/fu-gä
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“ besteht das Kuratorium aus 5 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Vorstands. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben wählt ein weiteres Mitglied in den Vorstand der Stiftung. Dieses muss der evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche angehören.

 

Das zu wählende Mitglied des Vorstands wird für die jeweilige Amtsperiode bzw. für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Dem Vorstand der  Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“ gehören neben den vorgenannten 2 Mitgliedern der jeweilige Superintendent an der St. Stephanikirche, ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannter Vertreter für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Verwaltung und ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannter evangelischen Pfarrer von Aschersleben an.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat wählt

 

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

 

für die Dauer seiner/ihrer Zugehörigkeit zum Stadtrat der Stadt Aschersleben in den Vorstand der Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle 

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: