Betreff
Entsendung der Mitglieder in den Verwaltungsrat der "Aschersleber Kulturanstalt" (Anstalt öffentlichen Rechts)
Vorlage
VI/0031/14
Aktenzeichen
0-13.30/fu-gä
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stadt Aschersleben für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Aschersleber Kulturanstalt“ besteht der Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt aus 11 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister hat den Vorsitz im Verwaltungsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt 8 weitere Mitglieder. Daneben gehören 2 Beschäftigtenvertreter (insoweit erfolgt ein gesonderter Beschluss des Stadtrates) dem Verwaltungsrat mit beratender Stimme an.

 

Die Entsendung der weiteren Mitglieder in den Verwaltungsrat der „Aschersleber Kulturanstalt“ hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 44 Abs. 2 GO LSA i. V. m.  § 116 Abs. 1  und § 46(analog) GO LSA sowie § 5 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstaltsgesetz – AnstG) bzw. ab dem 01.07.2014 nach § 45 Abs. 1 KVG LSA i. V. m § 128 Abs. 1 und § 47 (analog) KVG LSA sowie  § 5 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG) zu erfolgen.

 

Die Entsendung der weiteren Mitglieder erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 5 Jahren. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit. Die Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben entsendet mit sofortiger Wirkung nachfolgend benannte Mitglieder

in den Verwaltungsrat der „Aschersleber Kulturanstalt“:   

 

1.      ……………………………

 

2.      …………………………….

 

3.      …………………………….

 

4.      …………………………….

 

5.      …………………………….

 

6.      …………………………….

 

7.      ……………………………

 

8.      ……………………………

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle 

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: