Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der „Stadtwerke
Aschersleben GmbH“ besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die
Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 4 weitere
Mitglieder. Die envia Mitteldeutsche Energie AG benennt 2 Mitglieder des
Aufsichtsrates.
Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke
Aschersleben GmbH hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 119 Abs.1
und 2 GO LSA i. V. m. § 46 GO LSA bzw. ab
dem 01.07.2014 nach § 131 Abs.1 und 3 KVG LSA i. V. m. § 47 KVG LSA zu erfolgen.
Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2015 für 5 volle
Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung
ab dem 01.01.2015 in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH für 5
volle Geschäftsjahre entsandt:
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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