Betreff
Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der "Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH"
Vorlage
VI/0027/14
Aktenzeichen
0-13.30/fu-gä
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 6 weitere Vertreter in den Aufsichtsrat.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 119 Abs. 1 und 2 GO LSA i. V. m. § 46 GO LSA bzw. ab dem 01.07.2014 nach § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA i. V. m. § 47 KVG LSA zu erfolgen.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2015 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2015 in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH für 5 volle Geschäftsjahre entsandt:

 

 

1.      ……………………………………………………

 

 

2.      ……………………………………………………

 

 

3.      …………………………………………………..

 

 

4.      …………………………………………………..

 

 

5.      …………………………………………………..

 

 

6.      …………………………………………………..


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle  

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: