Betreff
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0026/14
Aktenzeichen
O-13.0/fu-gä
Art
Beschlussvorlage

 

Die Hauptsatzung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Unter Beachtung der Regelungen der    Gemeindeordnung (GO LSA) und ab dem 01.07.2014 des Kommunalverfassungsgesetzes  des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Dafür war unter Beachtung der Regelungen in § 7 i. V. m. § 44 Abs. 3, Ziffer 1 GO LSA und ist ab dem 01.07.2014 nach § 10 i. V. m. § 45 Abs. 2, Ziffer 1 KVG LSA der Stadtrat zuständig.

 

Weiter waren und sind dafür ein Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates  und sowohl für den Erlass als auch für jede Änderung die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich (§ 7 Abs. 2 GO LSA und ab dem 01.07.2014 § 10 Abs. 2 KVG LSA).

 

Um auch insoweit eine Kontinuität in der Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem 01.07.2014 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 in der Fassung der 6. Änderung der Hauptsatzung vom 30.10.2013 ab dem 01.07.2014 als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortzuführen.

 

Weiter ist zu festzustellen, dass diese Hauptsatzung der Stadt Aschersleben bis zum Ende des Jahres 2014 an die ab dem 01.07.2014 in Kraft tretenden Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen und dem Stadtrat zu Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage:

Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 in der Fassung der

6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 30.10.2013 (Lesefassung)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Es wird festgestellt, dass die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 in der Fassung der 6. Änderung der Hauptsatzung vom 30.10.2013 unverändert als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortgeführt wird.

 

2.      Diese fortgeführte Hauptsatzung ist bis zum Ende des Jahres 2014 an die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle 

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: