Die Hauptsatzung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Unter
Beachtung der Regelungen der Gemeindeordnung (GO LSA) und ab dem 01.07.2014
des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Gemeinde verpflichtet, eine
Hauptsatzung zu erlassen.
Dafür
war unter Beachtung der Regelungen in § 7 i. V. m. § 44 Abs. 3, Ziffer 1 GO LSA
und ist ab dem 01.07.2014 nach § 10 i. V. m. § 45 Abs. 2, Ziffer 1 KVG LSA der
Stadtrat zuständig.
Weiter waren und sind dafür ein Beschluss der Mehrheit der
Mitglieder des Stadtrates und sowohl für
den Erlass als auch für jede Änderung die Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich (§ 7 Abs. 2 GO LSA und ab dem 01.07.2014
§ 10 Abs. 2 KVG LSA).
Um
auch insoweit eine Kontinuität in der Arbeit des Stadtrates und seiner
Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem 01.07.2014
gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006
in der Fassung der 6. Änderung der Hauptsatzung vom 30.10.2013 ab dem 01.07.2014
als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortzuführen.
Weiter
ist zu festzustellen, dass diese Hauptsatzung der Stadt Aschersleben bis zum Ende des Jahres 2014 an die ab dem
01.07.2014 in Kraft tretenden Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen und dem
Stadtrat zu Beschlussfassung vorzulegen ist.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 in der Fassung der
6.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 30.10.2013 (Lesefassung)
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Es wird
festgestellt, dass die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 in
der Fassung der 6. Änderung der Hauptsatzung vom 30.10.2013 unverändert als
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortgeführt wird.
2. Diese fortgeführte Hauptsatzung ist
bis zum Ende des Jahres 2014 an die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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