Der
neu gewählte Stadtrat muss sich eine Geschäftsordnung geben. Dies war bereits
in der Gemeindeordnung in § 51a GO LSA geregelt. Auch das ab dem 01.07.2014 in
Kraft tretende Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
regelt dies im § 59.
Dabei
kann der Gemeinderat auch die Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates
übernehmen.
Um
insoweit eine Kontinuität in den inneren Angelegenheiten des Stadtrates und
seiner Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem
01.07.2014 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt
Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung
der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 ab dem 01.07.2014 als neue Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse zu übernehmen und
durch Beschluss zu bestätigen.
Weiter
ist festzustellen, dass die neue Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse bis
zum Ende des Jahres 2014 an die ab dem 01.07.2014 in Kraft tretenden Regelungen
des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen und dem Stadtrat zu
Beschlussfassung vorzulegen ist.
Nicht
zuletzt sollte in Bezug auf die Geschäftsordnung bereits im Rahmen dieser
Beschlussfassung geregelt werden, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des
Stadtrates und seiner Ausschüsse Tonübertragungen und Tonaufzeichnungen durch
Presse und Rundfunk zulässig sind (§ 52 Abs. 5 KVG LSA). Insoweit liegt ein
Antrag des Lokalrundfunks „radio hbw“ -
Harz-Börde-Welle e. V. - vor, der
bereits in der vergangenen Wahlperiode den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates aufgezeichnet
und ausgestrahlt hat. Dem Antrag kann
gefolgt werden.
Näheres
ist dann in der noch anzupassenden Geschäftsordnung zu regeln.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Geschäftsordnung für den Stadtrat
der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der
5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Die in der
Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und
seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung der
Geschäftsordnung vom 12.09.2012 wird ab dem 01.07.2014 als neue
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
bestätigt.
2. Die bestätigte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und
seine Ausschüsse ist bis zum Ende des Jahres 2014 an die Regelungen des
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA) anzupassen.
3. Die Aufzeichnung des öffentlichen
Teils der Sitzung des Stadtrates durch den Lokalrundfunk „radio hbw“ –
Harz-Börde-Welle e. V. – ist zulässig. Näheres zu Tonaufzeichnungen und
Tonübertragungen durch Presse und Rundfunk ist in der anzupassenden
Geschäftsordnung zu regeln.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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