Betreff
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
Vorlage
VI/0021/14
Aktenzeichen
0-13.0/fu-gä
Art
Beschlussvorlage

Der neu gewählte Stadtrat muss sich eine Geschäftsordnung geben. Dies war bereits in der Gemeindeordnung in § 51a GO LSA geregelt. Auch das ab dem 01.07.2014 in Kraft tretende Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) regelt dies im § 59.

 

Dabei kann der Gemeinderat auch die Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates übernehmen.

 

Um insoweit eine Kontinuität in den inneren Angelegenheiten des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem 01.07.2014 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 ab dem 01.07.2014 als neue Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse zu übernehmen und durch Beschluss zu bestätigen.

 

Weiter ist festzustellen, dass die neue Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse bis zum Ende des Jahres 2014 an die ab dem 01.07.2014 in Kraft tretenden Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen und dem Stadtrat zu Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

Nicht zuletzt sollte in Bezug auf die Geschäftsordnung bereits im Rahmen dieser Beschlussfassung geregelt werden, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse Tonübertragungen und Tonaufzeichnungen durch Presse und Rundfunk zulässig sind (§ 52 Abs. 5 KVG LSA). Insoweit liegt ein Antrag des Lokalrundfunks „radio hbw“  - Harz-Börde-Welle e. V. -  vor, der bereits in der vergangenen Wahlperiode den öffentlichen Teil  der Sitzungen des Stadtrates aufgezeichnet und ausgestrahlt hat. Dem Antrag  kann gefolgt werden.

Näheres ist dann in der noch anzupassenden Geschäftsordnung zu regeln.

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 wird ab dem 01.07.2014 als neue Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse bestätigt.

 

2.      Die bestätigte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse ist bis zum Ende des Jahres 2014 an die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen.

 

3.      Die Aufzeichnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Stadtrates durch den Lokalrundfunk „radio hbw“ – Harz-Börde-Welle e. V. – ist zulässig. Näheres zu Tonaufzeichnungen und Tonübertragungen durch Presse und Rundfunk ist in der anzupassenden Geschäftsordnung zu regeln.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle 

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: