Betreff
Bestellung der Beschäftigtenvertreter für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes "Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben"
Vorlage
VI/0017/14
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben gehören dem Betriebsausschuss unter anderem zwei Beschäftigtenvertreter an.

Die Beschäftigtenvertreter sind nach Vorschlag des Personalrates des Bauwirtschaftshofes durch den Stadtrat zu bestellen. Die vom Personalrat eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt so viele Vorschläge wie Vertreter oder Vertreterinnen zu bestellen sind.

Vom Personalrat wurden

1.      Herr Holger Dietrich

2.      Herr Klaus Lösche

3.      Frau Kathrin Müller

4.      Frau Edith Frommann

als Beschäftigtenvertreter vorgeschlagen.

Auf Grund der langjährigen Berufserfahrung im Bauwirtschaftshof empfiehlt der Personalrat des BWH dem Stadtrat, Herrn Holger Dietrich und Herrn Klaus Lösche als Beschäftigtenvertreter in den Betriebsausschuss  zu bestellen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sofern im Stadtrat keine Einigung über die Bestellung zustande kommt, gemäß § 8 Abs. 3 EigBG  die Vorschriften über die Bestimmung der Mandatsträger nach § 46 GO LSA entsprechende Anwendung finden.

 

 


 

 

_________________.

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat bestellt die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben, Herrn Holger Dietrich und Herrn Klaus Lösche als Vertreter der Beschäftigten in dessen Betriebsausschuss.

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: