Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Freckleben
Vorlage
VI/0011/14
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über die Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl.

 

Das amtliche Endergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat am 25. 05. 2014 wurde am 31. 05. 2014 in der Mitteldeutschen Zeitung bekannt gegeben.

 

Der in § 50 Abs. 1 KWG LSA genannte Personenkreis hatte somit gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA die Möglichkeit, beim Gemeindewahlleiter binnen zwei Wochen, also bis zum 14. 06. 2014, 24:00 Uhr, die Möglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch zu erheben.

 

Während der gesetzlichen Frist wurde kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.

 

Der Stadtrat hat somit die in § 52 Abs. 1 Ziffer 1 KWG LSA genannte Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zu treffen.


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: