Der Stadtrat hat sich in seinem Beschluss Nr. 565/13 zur Fortschreibung
der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung zum Erhalt der Grundschule in
Mehringen bekannt. Das Schulgebäude musste 2011 auf Grund erheblicher baulicher
Mängel mit sofortiger Wirkung für den Schulbetrieb gesperrt werden. Seitdem ist
die Schule in den Räumlichkeiten im Bildungszentrum Bestehornpark
untergebracht. Die Sanierungskosten waren mit ca. 600.000 EUR geschätzt worden
und sollten im Rahmen des Programms STARK III durch Fördermittel kofinanziert
werden. Die hierfür erforderlichen mindestens 120 Schüler bis zum Schuljahr
2029/30 konnten nicht dargestellt werden. Zwischenzeitlich konnte im Zuge der
aktuellen Schulentwicklungsplanung der Bestand der Schule nachgewiesen werden.
Durch die im Zuge der Sanierung der im gleichen Gebäude befindlichen Kindertagesstätte
gewonnenen Erkenntnisse und verschiedene bauordnungsrechtliche Auflagen
werden die Kosten auf |
284.350 EUR |
geschätzt. Davon sind im Haushaltsplan 2014 bereits |
170.000 EUR |
eingeplant. Hinzu kommen weitere |
30.000 EUR |
die der Ortschaftsrat Mehringen aus der Rücklage zur Verfügung stellt. |
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Das noch bestehende Saldo von |
84.350 EUR |
soll durch diese überplanmäßige Ausgabe in Höhe von |
50.000 EUR |
und durch Kosteneinsparungen bzw. Eigenleistungen erbracht werden. |
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und
Verwaltungsausschluss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000
EUR für die Sanierung der Grundschule in Mehringen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
5.4.1.10/9000.7891000 50.000
EUR |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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