Betreff
Ausbau und Finanzierung "Alte Hobelei"
Vorlage
V/0768/14
Aktenzeichen
D I/rip-au
Art
Beschlussvorlage

In der Vorlage Variantenvergleich für eine kulturelle Mehrzweckeinrichtung, Vorlage-Nr. V/0646/13, die am 11. 09. 2013 im Stadtrat beschlossen wurde, ist ein Teilausbau der „Alten Hobelei“ mit einer Bausumme von 880.000 € vorgesehen.

 

Die Bausumme wurde im Haushalt 2014 wie folgt abgesichert:

 

                                                  Haushalt 2013           80.000 €

                                                  Haushalt 2014         300.000 €

                                           VE  Haushalt 2015         380.000 €

                                           VE Haushalt 2016         120.000 €

 

Durch die Vorlage ergab sich für die Verwaltung auch die Verpflichtung, eine mögliche Förderung mit dem Land abzustimmen. Nach mehreren Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium und dem Landesverwaltungsamt war es möglich, aus dem Stadtumbauprogramm Ost, Programmbereich Aufwertung, Prioritätsgebiet, Sanierungsgebiet/Innenstadtring, Fördermittel zu beantragen.

 

Am 30. 01. 2014 wurde beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr unseres Landes ein Fördermittelantrag in Höhe von 1,5 Mio. € Gesamtkosten gestellt.

 

Die 1,5 Mio. € sind aufgeteilt in 1 Mio. € beantragte Förderung und 500.000 € Eigenanteil für den Zeitraum 2014 und 2015.

 

Sollte dem Fördermittelantrag zugestimmt werden, könnten somit von den im bisherigen Haushalt veranschlagten 880.000 € erhebliche Mittel eingespart werden, da die Eigenmittel nur 500.000 € betragen würden.

 

Damit der Fördermittelantrag bearbeitet werden kann, war es erforderlich, das ehemalige WEMA-Gelände in das vorhandene Sanierungsgebiet aufzunehmen.

 

Das geschah im Stadtrat am 26. 02. 2014 mit der Vorlage: Ergänzung des Baugebietes Sanierungsgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf der integrierten Stadtentwicklungskonzeption für die Stadt Aschersleben 2020, Vorlage-Nr. V/0726/13.

 

Für die Bearbeitung des Fördermittelantrages ist weiterhin eine positive kommunalaufsichtliche Stellungnahme erforderlich. Diese konnte bisher nicht erteilt werden, da der Stadtratsbeschluss zur Erhöhung der Gesamtbaukosten und der dadurch mögliche Gesamtausbau noch nicht gefasst wurde, und somit die Ermächtigung des Stadtrates über die neue Gesamtfinanzierung noch nicht vorlag.

 

Im Schreiben des Landrates an den Oberbürgermeister vom 23. 04. 2014 wird mitgeteilt „… dass die mögliche Bewilligung von Fördermitteln für diese Maßnahme eine enorme Verringerung der finanziellen Eigenmittel der Stadt Aschersleben mit sich bringen würde. Unter diesem Aspekt wird die Bewilligung der Fördermittel grundsätzlich auch begrüßt. … Es bedarf demnach zur Erteilung einer positiven kommunalaufsichtlichen Stellungnahme zwingend eines Beschlusses des Stadtrates der Stadt Aschersleben über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme Umbau „Alte Hobelei“. …“

 

 

Die neue Finanzierung gestaltet sich wie folgt:

 

                            Gesamtbausumme:  1.500.000 €

                            davon Fördermittel: 1.000.000 €

                            Eigenanteil:                   500.000 €

                            davon:                       

                                       2014:                  250.000 €

                                       2015:                  250.000 €

 

Die im Haushalt 2014 beschlossene VE für 2016 würde dann im Haushalt 2015 nicht mehr erscheinen.


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die „Alte Hobelei“ wird in den Jahren 2014/2015 mit einer Gesamtbausumme von

1.500.000 € komplett ausgebaut.

 

2.  Der Komplettausbau steht unter der Bedingung, dass das Land eine Förderung von 1.000.000 € gewährt.

 

3.  Sollte die Förderung nicht gewährt werden, bleibt es beim Teilausbau und der bisherigen Bausumme von 880.000 €.

 

4.  Falls die Förderung bewilligt wird, ändert sich die Finanzierung wie folgt:

 

     Der Eigenanteil für 2014 wird von 300.000 € auf 250.000 € reduziert, der städtische Eigenanteil für das Haushaltsjahr 2015 reduziert sich von 380.000 € auf 250.000 €, dies ergibt einen Gesamteigenanteil von 500.000 €.

 

     Die 1.000.000 € Förderung wird im Haushalt 2015 als Einnahme/Ausgabe ausgewiesen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.70/1027.7851088

 

 

Buchungsstelle

Umbau Sachvermögen

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

 

 

2014

2015

   250.000 €

1.250.000 €

 

 

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Ripala