Satzung zur 2. Änderung der
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben
Begründung/Erläuterung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. 10. 2013
den Beschluss zur Übernahme der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung in
der Ortschaft Schackstedt vom Wasserzweckverband “Saale-Fuhne-Ziethe“ auf die
Stadt Aschersleben sowie den damit verbundenen Satzungsbeschluss zur 2. Änderung
der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben vom 30. Oktober 2013
gefasst.
Vor dem Hintergrund des Genehmigungsverfahrens
durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises war es nicht möglich, die
vorgenannte Satzungsänderung zum 01. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen.
Die Voraussetzungen zur öffentlichen Bekanntmachung
der Satzungsänderung liegen nunmehr vor, so dass die beigefügte Satzung
rückwirkend zum 01. Mai 2014 in Kraft treten kann.
Mit dieser Satzungsänderung erweitert sich der
Aufgabenbereich des kommunalen Eigenbetriebes auf die vollumfängliche
Beseitigung des in der Ortschaft Schackstedt anfallenden Niederschlagswassers. Zur
Erfüllung dieser Aufgabe gehören der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen
Niederschlagswasseranlagen. Die Schmutzwasserbeseitigung, einschließlich der
Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben, erfolgt
weiterhin durch den Wasserzweckverband “Saale-Fuhne-Ziethe“.
Aus den
vorgenannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat
empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 30. Oktober 2013 - Beschluss-Nr.
563/13, Vorlage Nr. V/0675/13 (Satzung zur
2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben) - wird aufgehoben.
2. Die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung
der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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