Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
V/0765/14
Aktenzeichen
70/jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Satzung zur 2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben

 

 

Begründung/Erläuterung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. 10. 2013 den Beschluss zur Übernahme der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung in der Ortschaft Schackstedt vom Wasserzweckverband “Saale-Fuhne-Ziethe“ auf die Stadt Aschersleben sowie den damit verbundenen Satzungsbeschluss zur 2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben vom 30. Oktober 2013 gefasst.

 

Vor dem Hintergrund des Genehmigungsverfahrens durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises war es nicht möglich, die vorgenannte Satzungsänderung zum 01. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen.

 

Die Voraussetzungen zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsänderung liegen nunmehr vor, so dass die beigefügte Satzung rückwirkend zum 01. Mai 2014 in Kraft treten kann.

 

Mit dieser Satzungsänderung erweitert sich der Aufgabenbereich des kommunalen Eigenbetriebes auf die vollumfängliche Beseitigung des in der Ortschaft Schackstedt anfallenden Niederschlagswassers. Zur Erfüllung dieser Aufgabe gehören der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Niederschlagswasseranlagen. Die Schmutzwasserbeseitigung, einschließlich der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben, erfolgt weiterhin durch den Wasserzweckverband “Saale-Fuhne-Ziethe“.

 

Aus den vorgenannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Beschluss des Stadtrates vom 30. Oktober 2013 - Beschluss-Nr. 563/13, Vorlage Nr. V/0675/13 (Satzung zur  2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben) -  wird aufgehoben.

 

2.      Die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: