Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Aschersleben in dieer Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Selke/Obere Bode“
Vorlage
V/0764/14
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) Selke/Obere Bode. Dem Unterhaltungsverband obliegt entsprechend den Regelungen der Satzung in § 2 Abs. 1 insbesondere die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung nach § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 WG LSA entsenden die Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter, der zu ihrer Vertretung nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes befugt ist oder einen durch den Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten Einwohner aus dem jeweiligen Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die Verbandsversammlung des UHV Selke/Obere Bode.

 

Für Ddie Stadt Aschersleben nehmen bereits Frau Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, die Funktion als Stimmführerin und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, die Funktion als Stellvertreterin der Stimmführerin wahr.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2014 wurde die Stadt Aschersleben vom Unterhaltungsverband Selke/Obere Bode darauf hingewiesen, dass für eine formgerechte Vertretung im UHV ein Beschluss des Stadtrates erforderlich ist.

 

Aus diesem Grund ist die Vertretungsvollmacht des Oberbürgermeisters durch einen Stadtratsbeschluss rückwirkend zum 01.01.2010 zu beschließen, um den Formvorschriften der Satzung des UHV „Selke/Obere Bodeund des WG LSA zu genügen und die Rechtmäßigkeit bereits gefasster Verbandsbeschlüsse sicherzustellen.

 


 

 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben entsendet rückwirkend zum 01.01.2010

 

Frau Petra Wölfli, Leiterin des Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben, als Stimmführerin und

 

Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, als Stellvertreterin der Stimmführerin

 

der Stadt Aschersleben in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) Selke/Obere Bode.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: