Die Stadt Aschersleben
ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) Selke/Obere Bode. Dem Unterhaltungsverband
obliegt entsprechend den Regelungen der Satzung in § 2 Abs.
1 insbesondere die Unterhaltung von
Gewässern zweiter Ordnung nach § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(WG LSA). Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 WG LSA entsenden die
Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter, der zu ihrer Vertretung nach den
Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes befugt ist oder einen durch den
Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten Einwohner aus dem jeweiligen
Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die Verbandsversammlung des UHV
Selke/Obere Bode.
Für Ddie
Stadt Aschersleben nehmen bereits Frau
Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, die Funktion als
Stimmführerin und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, die Funktion
als Stellvertreterin der
Stimmführerin wahr.
Mit Schreiben vom
26.03.2014 wurde die Stadt Aschersleben vom Unterhaltungsverband Selke/Obere
Bode darauf hingewiesen, dass
für eine formgerechte Vertretung im UHV ein Beschluss des Stadtrates
erforderlich ist.
Aus diesem Grund ist die
Vertretungsvollmacht des Oberbürgermeisters durch einen Stadtratsbeschluss
rückwirkend zum 01.01.2010 zu beschließen, um
den Formvorschriften der Satzung des UHV „Selke/Obere Bode“ und
des WG LSA zu genügen und die Rechtmäßigkeit bereits gefasster
Verbandsbeschlüsse sicherzustellen.
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Oberbürgermeister
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Aschersleben entsendet rückwirkend zum 01.01.2010
Frau Petra Wölfli, Leiterin des Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben, als Stimmführerin und
Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin
Tiefbauamt, als Stellvertreterin der Stimmführerin
der Stadt Aschersleben in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Selke/Obere Bode“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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