Betreff
Ausbau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau der Straßenbeleuchtung "Zum Klint" und "Cochstedter Weg" in der Ortschaft Wilsleben
Vorlage
V/0757/14
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

Die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage der Anliegerstraßen dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Anwohner.

Im gesamten Straßenzug „Zum Klint“ wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet.

Im Abschnitt westlich der „Ochsengasse“ wurde von der enviaM die Freileitung einschließlich  Straßenbeleuchtungsanlage zurück gebaut. Dies wurde erforderlich, weil die Masten verschlissen waren.

In dem Abschnitt der Straße „Zum Klint“ östlich der „Ochsengasse“ betreibt die enviaM noch eine funktionierende Freileitungsanlage. Lediglich die daran befestigte Straßenbeleuchtungsanlage ist verschlissen und muss erneuert werden.

Im „Cochstedter Weg“ existiert eine unzureichende Straßenbeleuchtungsanlage, welche noch über eine Freileitung betrieben wird. Aus diesem Grund wird es notwendig, diese durch eine Neuanlage zu ersetzen.

 

In beiden Straßen wird durch den Neubau der Straßenbeleuchtung eine gleichmäßige Ausleuchtung erreicht. Die Kostenschätzung  beträgt für beide Straßen ca. 45.000,- €.

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in Halberstadt fördert das Projekt laut Bescheid vom 12.12.2013 mit einem Anteil von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 20.489,97 €. Diese Zuwendung ist hälftig zwischen der Stadt und den Beitragspflichtigen aufzuteilen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.12.2013 wurden für dieses Vorhaben 25.000,- € in den Haushalt 2014 eingestellt. Die Gesamtfinanzierung der Investition wird durch die Fördemittel gesichert.

 

Die anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Ortschaft Wilsleben, unter Anrechnung der Fördermittel, mit 65% an den Kosten beteiligt.

Der Straßenausbaubeitrag kann erst nach der Schlussabrechnung mit allen Beteiligten und der Vorlage des Verwendungsnachweises für die erhaltenen Fördermittel erhoben werden. Die daraus resultierende Einnahme für den Haushalt wird frühestens in 2015 erwartet.

 

Am 19.03.2014 wurde das Projekt in der Ortschaftsratssitzung vorgestellt.

Die Bürgerversammlung ist am 28.04.2014 geplant.


 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Lageplan

 


Beschlussvorschlag: 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die  Straßenbeleuchtung in den Straßen „Zum Klint“ und „Cochstedter Weg“ in der Ortschaft Wilsleben wird neu gebaut.
  2. Die Finanzierung der Gesamtausgabe von 45,000,- € wird mit einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000,- € gesichert. Die Deckung erfolgt über die außerplanmäßige Einnahme der Fördermittel.
  3. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Wilsleben“ in der derzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  4. Es werden separate Abrechnungsabschnitte für die Straßen „Zum Klint“ und „Cochstedter Weg“ gebildet (siehe Anlage)
  5. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.5.11. / 2710.7852000

25.000,00 EUR

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

X

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von: 

20.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:  Einnahme Fördermittel        20.000,00 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11. / 2710.6811000

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: