Betreff
Ermächtigungsbeschluss - Aufnahme von Krediten für Investitionen durch den Oberbürgermeister
Vorlage
V/0753/14
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 100 Abs. 3 GO LSA gilt die Kreditermächtigung für Investitionen weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist.

 

Für das Haushaltsjahr 2013 wurde kommunalaufsichtlich eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.310.000 Euro genehmigt.

 

Diese wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

 

Für die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.310.000 Euro für das Jahr 2013 besteht daher die Möglichkeit, diesen Betrag in das Haushaltsjahr 2014 zu übernehmen.

 

Die in § 2 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzte Kreditaufnahme stellt jedoch lediglich die Festlegung des Höchstbetrages dar.

 

Die tatsächliche Kreditaufnahme im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes ist nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich.

 

Um den Ablauf der geplanten Baumaßnahmen nicht zu gefährden, soll der Oberbürgermeister hiermit ermächtigt werden, gemäß der im Beschluss genannten Vorgaben Kredite im Haushaltsjahr 2014 aufnehmen zu können.

 

Der konkrete Betrag der Kreditaufnahme richtet sich nach den bis zum Zeitpunkt der Kreditausschreibung nachgewiesenen und vorfinanzierten Investitionsausgaben.

 

Der Stadtrat wird nach erfolgter Kreditaufnahme jeweils zeitnah über die Darlehenskonditionen unterrichtet werden.


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in § 2 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzten und kommunalaufsichtlich genehmigten Kredit in Höhe von 1.310.000 Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.

 

          Der Gesamtkreditbetrag darf 1.310.000 Euro nicht übersteigen.

 

2.       Der höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.

Die Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 20 Jahre nicht übersteigen.

Die Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: