Betreff
Umnutzung der ehemaligen Sporthalle am Stephaneum Haus II
Vorlage
V/0744/14
Art
Beschlussvorlage

Im Februar 2013 wurde die Sporthalle auf dem Bestehornpark eröffnet. Sie wird seitdem u. a. durch das Gymnasium Stephaneum genutzt. Insoweit war die Sporthalle am Stephaneum Haus II, die ohnehin den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, für die Durchführung des Sportunterrichts nicht mehr notwendig und wurde stillgelegt.

 

Ausgehend davon, dass die Situation im Stephaneum Haus II im Bereich der Schülermittagsversorgung unzureichend und darüber hinaus die Raumkapazität des gesamten Gymnasiums ausgelastet ist, hat sich die Schule mit Nachnutzungsmöglichkeiten für die ehemalige Sporthalle befasst. Das von der Gesamtkonferenz im Oktober 2013 beschlossene Konzept sieht u. a. vor, dieses Gebäude neben der Mittagsversorgung auch für verschiedene schulische Veranstaltungen (Theater u. ä.) zu nutzen. Des Weiteren sollte die Schulbibliothek hier untergebracht werden und die vorhandenen Umkleiden im Zusammenhang mit der Durchführung des Sportunterrichts auf der Freisportanlage „Machlitz Acker“ nutzbar bleiben. Die von der Schule angestellte Kostenschätzung bezifferte die für die Umbauten notwendigen Kosten auf 25.000 EUR ohne die Ausgaben für die Wiederherstellung der Medienanschlüsse.  

 

Das Konzept der Schule wurde zunächst auf Notwendigkeit geprüft. Ausgehend vom schlechten Bauzustand der derzeit für die Schülermittagsversorgung genutzten Kellerräume ist es lediglich erforderlich, diese in die ehemalige Sporthalle bis spätestens Ende 2017 zu verlagern. Die Befristung ergibt sich daraus, dass auf dem Bestehornpark eine Mensa errichtet wird, die u. a. den Schülern des Gymnasiums Stephaneum zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Klassenstufen 5 und 6 ab 2018 auf dem Bestehornpark unterzubringen. Daraus resultiert eine erhebliche Entspannung der gesamten Raumsituation. Die frei werdenden Räume stehen dann für die übrigen im Konzept genannten Zwecke zur Verfügung.  

 

Vor diesem Hintergrund hatte die Überprüfung der von der Schule geschätzten Kosten das  Ergebnis, dass für die Durchführung der notwendigsten Arbeiten ca. 32.550 EUR erforderlich sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für die Wiederinbetriebnahme eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden muss und die technischen Anlagen teilweise zu erneuern sind.

Neben den einmaligen Aufwendungen für die Inbetriebnahme sind jährlich Betriebskosten in Höhe von ca. 30.000 aufzubringen. 

Um weitere Kosten zu vermeiden erfolgt  nach Abschluss der Nutzung     (31. Dezember 2017) der Abriss der ehemaligen Sporthalle.        


 

 

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Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die ehemalige Sporthalle am Gymnasium Stephaneum Haus II wird ausschließlich für die Nutzung zur Schülermittagsversorgung in dem dafür erforderlichen Umfang hergerichtet.

 

  1. Die Nutzung endet mit Inbetriebnahme der Mensa auf dem Bestehornpark, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2017.

 

  1. Der Abriss des Gebäudes erfolgt nach Nutzungsende.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

2.1.7.10/5211088 13.500 EUR

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

     19.050 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

4.2.4.10/5211000

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze