Im Februar 2013 wurde die Sporthalle auf dem Bestehornpark eröffnet. Sie wird
seitdem u. a. durch das Gymnasium Stephaneum genutzt. Insoweit war die
Sporthalle am Stephaneum Haus II, die ohnehin den heutigen Anforderungen nicht
mehr entspricht, für die Durchführung des Sportunterrichts nicht mehr notwendig
und wurde stillgelegt.
Ausgehend davon, dass die Situation im Stephaneum Haus II im Bereich der
Schülermittagsversorgung unzureichend und darüber hinaus die Raumkapazität des gesamten
Gymnasiums ausgelastet ist, hat sich die Schule mit Nachnutzungsmöglichkeiten für
die ehemalige Sporthalle befasst. Das von der Gesamtkonferenz im Oktober 2013
beschlossene Konzept sieht u. a. vor, dieses Gebäude neben der
Mittagsversorgung auch für verschiedene schulische Veranstaltungen (Theater u.
ä.) zu nutzen. Des Weiteren sollte die Schulbibliothek hier untergebracht
werden und die vorhandenen Umkleiden im Zusammenhang mit der Durchführung des
Sportunterrichts auf der Freisportanlage „Machlitz Acker“ nutzbar bleiben. Die
von der Schule angestellte Kostenschätzung bezifferte die für die Umbauten
notwendigen Kosten auf 25.000 EUR ohne die Ausgaben für die Wiederherstellung
der Medienanschlüsse.
Das Konzept der Schule wurde zunächst auf Notwendigkeit geprüft.
Ausgehend vom schlechten Bauzustand der derzeit für die Schülermittagsversorgung
genutzten Kellerräume ist es lediglich erforderlich, diese in die ehemalige
Sporthalle bis spätestens Ende 2017 zu verlagern. Die Befristung ergibt sich
daraus, dass auf dem Bestehornpark eine Mensa errichtet wird, die u. a. den
Schülern des Gymnasiums Stephaneum zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist
beabsichtigt, die Klassenstufen 5 und 6 ab 2018 auf dem Bestehornpark
unterzubringen. Daraus resultiert eine erhebliche Entspannung der gesamten
Raumsituation. Die frei werdenden Räume stehen dann für die übrigen im Konzept
genannten Zwecke zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund hatte die Überprüfung der von der Schule
geschätzten Kosten das Ergebnis, dass
für die Durchführung der notwendigsten Arbeiten ca. 32.550 EUR erforderlich
sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für die Wiederinbetriebnahme eine
bauordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden muss und die technischen
Anlagen teilweise zu erneuern sind.
Neben den einmaligen Aufwendungen für die Inbetriebnahme sind jährlich
Betriebskosten in Höhe von ca. 30.000 aufzubringen.
Um weitere Kosten zu vermeiden erfolgt nach Abschluss der Nutzung (31. Dezember 2017) der Abriss der
ehemaligen Sporthalle.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
- Die ehemalige Sporthalle am
Gymnasium Stephaneum Haus II wird ausschließlich für die Nutzung zur
Schülermittagsversorgung in dem dafür erforderlichen Umfang hergerichtet.
- Die Nutzung endet mit
Inbetriebnahme der Mensa auf dem Bestehornpark, spätestens jedoch zum 31.
Dezember 2017.
- Der Abriss des Gebäudes erfolgt
nach Nutzungsende.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
2.1.7.10/5211088
13.500 EUR |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
4.2.4.10/5211000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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