Betreff
Beschluss über die Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 des Bebauungsplanes Nr. 14 "Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld" in Aschersleben
Vorlage
V/0732/14
Aktenzeichen
61-21.14/fi
Art
Beschlussvorlage

Ein privater Investor plant in einer Industriebrache in Aschersleben, die seit über 20 Jahren ungenutzt ist und leer steht, im Industrie- und Gewerbegebiet „Junkersfeld“ eine Großraumdiskothek.

Das betreffende Grundstück erstreckt sich über die beiden bisherigen Teilgebiete GE 1 und GIe 1. Nach § 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in einem Industriegebiet derartige Vergnügungsstätten generell unzulässig, in einem Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO können sie ausnahmsweise zugelassen werden.

Der seit 2004 rechtskräftige B-Plan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ lässt diese Ausnahme bisher nicht zu.

Ziel des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 14 ist deshalb, die Umwidmung des Teilgebietes GI 1 in ein Gewerbegebiet und die ausnahmsweise zulässige Nutzungsart „Vergnügungsstätte“ nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zuzulassen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ geändert werden.

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens wird im Nordosten durch die Walter-Kersten-Straße, im Nordwesten durch den Majoranweg und im Süden durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG begrenzt. Die Fläche beträgt ca. 7,18 ha (71.779 m²).


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: