Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 26 "Mischgebiet - Bestehornstraße/Wilhelmstraße" in Aschersleben
Vorlage
V/0724/13
Aktenzeichen
61-21.26/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat 1994 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um die Umnutzung des Quartiers von einer Industriebrache in ein Mischgebiet bauleitplanerisch vorzubereiten. Zeitgleich wurde eine Veränderungssperre (Beschluss-Nr. 40/94 vom 05.10.1994) beschlossen, die in erster Linie großflächigen Einzelhandel verhindern sollte. Sie trat nach Ablauf von zwei Jahren – 1996 – außer Kraft.

Zwischenzeitlich hat die Stadt Aschersleben die Industriebrache der OPTIMA erworben und im Rahmen des Stadtumbaus in ein Bildungszentrum von herausragender Bedeutung und in eine Parkanlage der Landesgartenschau 2010 umgenutzt.

Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ ist somit überflüssig.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ in  Aschersleben vom 07.09.1994 (Beschluss – Nr. 012/94) wird aufgehoben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: