Am 06.12.2013 wurde das „Industriegebiet Zornitzer Weg“, für welches mit
Hilfe des Bebauungsplanes Nr. 40 „Industriegebiet Nordost“ das Baurecht hergestellt wurde,
seiner Bestimmung übergeben.
Die laut B-Plan erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden
teilweise im Geltungsbereich und teilweise am Fallersleber Weg auf bergbaulich
vorbelasteten Flächen der Stadt Aschersleben realisiert. Weitere A/E-Maßnahmen
südlich des Gewerbegebietes Güstener Straße waren nicht erforderlich, so dass
eine zusätzlich Ausweisung von Grünflächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 41 nicht notwendig wurde. Wertvoller Ackerboden bleibt
erhalten.
Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ ist somit
überflüssig.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in
Aschersleben wird eingestellt.
2. Der Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in
Aschersleben vom 20.10.2010 (Beschluss – Nr. 189/10) wird aufgehoben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
5.1.1.10.5431000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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