Betreff
Wechsel der Planungsregion
Vorlage
V/0712/13
Aktenzeichen
D IV/uh
Art
Beschlussvorlage

Den Argumenten der CDU-Fraktion aus der Begründung des Antrages kann gefolgt werden.

 

Nach der Kreisgebietsreform vom 01. Juli 2007 und mit der daraus resultierenden Änderung des Landesplanungsgesetzes erfolgte eine Anpassung des Gebietszuschnittes der 5 Planungsregionen. Der neu entstandene Salzlandkreis mit dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt (außer Falkenstein) wurde der Planungsregion Magdeburg zugeordnet.

Mit der Zuordnung hat die RPG Magdeburg für das Gebiet gem. § 7 Abs. 5 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Landesplanungsgesetz das Verfahren für den Regionalen Entwicklungsplan Harz fortgeführt.

Für die Stadt Aschersleben gelten nach wie vor die Festsetzungen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung aus dem REP Harz bis zum Inkrafttreten eines neuen REP Magdeburg (vor 2017). Die Mitwirkung der Stadt Aschersleben war und ist in der Regionalversammlung der REPG Harz und REPG Magdeburg gewährleistet.

Der Landkreis bleibt die untere Planungsbehörde.

Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist die Wiederzuordnung der Stadt Aschersleben zur Planungsregion Harz zu beantragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Dem Antrag der CDU-Fraktion, Antragsnummer 93/13,

zum Wechsel der Stadt Aschersleben der Planungsregion Magdeburg in die Planungsregion Harz wird zugestimmt.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Antrag an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Uhlig