Die zur Zeit geltende Hundesteuersatzung der
Stadt Aschersleben stammt noch aus dem Jahre 1999. Daneben gelten in
zahlreichen Ortschaften noch die Regelungen der von diesen beschlossenen
Hundesteuersatzungen.
Um die Regelungen der Hundesteuer an die
geltende Gesetzeslage anzupassen sowie eine Gleichbehandlung aller Einwohner
der Stadt Aschersleben herbeizuführen, sollen die Steuersätze für die Stadt
Aschersleben vereinheitlicht werden, sofern dem aufgrund von Regelungen in
Gebietsänderungsverträgen nichts entgegensteht.
Dabei soll die Steuer für den 1. Hund künftig
50 Euro, für den 2. Hund 100 Euro, jeden weiteren Hund 125 Euro sowie für
gefährliche Hunde 600 Euro jährlich betragen.
Zuständigkeit:
§ 44 Abs. 3 Ziffer 1 GO LSA
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt
Aschersleben.
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Oberbürgermeister
Anlage
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1. Planmäßige
Ausgabe oder planmäßige Einnahme: |
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planmäßige
Ausgabe |
Haushaltsstelle |
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Haushaltsstelle |
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Haushaltsstelle |
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planmäßige
Einnahme |
Haushaltsstelle |
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Haushaltsstelle |
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Haushaltsstelle |
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2.Überplanmäßige
oder außerplanmäßige Ausgabe: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Haushaltsstelle |
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Haushaltsstelle |
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Haushaltsstelle |
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3. Übersehbare
Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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