Betreff
Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
V/0542/12
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die zur Zeit geltende Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben stammt noch aus dem Jahre 1999. Daneben gelten in zahlreichen Ortschaften noch die Regelungen der von diesen beschlossenen Hundesteuersatzungen.

 

Um die Regelungen der Hundesteuer an die geltende Gesetzeslage anzupassen sowie eine Gleichbehandlung aller Einwohner der Stadt Aschersleben herbeizuführen, sollen die Steuersätze für die Stadt Aschersleben vereinheitlicht werden, sofern dem aufgrund von Regelungen in Gebietsänderungsverträgen nichts entgegensteht.

 

Dabei soll die Steuer für den 1. Hund künftig 50 Euro, für den 2. Hund 100 Euro, jeden weiteren Hund 125 Euro sowie für gefährliche Hunde 600 Euro jährlich betragen.


Zuständigkeit:

 

§ 44 Abs. 3 Ziffer 1 GO LSA

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.

 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Ausgabe oder planmäßige Einnahme:

 

planmäßige Ausgabe

Haushaltsstelle

     

 

 

Haushaltsstelle

     

 

 

Haushaltsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige Einnahme

Haushaltsstelle

     

 

 

Haushaltsstelle

     

 

 

Haushaltsstelle

     

 

2.Überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Haushaltsstelle

     

 

 

 

Haushaltsstelle

     

 

 

 

Haushaltsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: