Die derzeit gültige Sportstättennutzungssatzung wurde letztmalig mit Beschluss des Stadtrates vom am 22. Juni 2011 geändert und trat zum 01. August 2011 in Kraft.

 

Seither hat sich insbesondere geändert:

a)        zum 01. Januar 2013 trat das Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz) in Kraft,

b)        von den in der Satzung genannten Sportstätten sind einige nicht mehr in Nutzung, andere sind hinzugekommen und

c)        die für die Berechnung zugrunde gelegten Kosten haben sich wesentlich erhöht.   

 

Aus den genannten Gründen war die Satzung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Der Umfang der Anpassungen macht es erforderlich eine neue Satzung zu erstellen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten (Sportstättennutzungssatzung) der Stadt Aschersleben.

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