Der Haushalt ist
gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025 geltenden Fassung in
jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen
(Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Da diese
gesetzliche Vorgabe im Haushaltsjahr 2024 nicht erreicht werden wird, ist gemäß
§ 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem
Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu
erreichen.
Da zudem auch im
Haushaltsjahr 2024 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110
Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum
und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen
Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der
Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.
Diesen
gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- die
in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
für die Jahre 2024 – 2032.
- Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur
Haushaltssatzung 2024 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss
zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
- die in der Anlage beigefügte
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2024 –
2032.
- Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2024 das
Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung zahlenmäßig
anzupassen.
Abstimmung
zur Vorlage: - mehrheitlich mit Änderung bestätigt –
Beschluss-Nr.:
544/23
Einwohnerfragestunde
Herr
Professor L., Anwohner des Zeisigweges,
habe gehört, dass der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss für die
Erschließung, so seine Meinung, 55.000 € für das Jahr 2024 eingestellt habe. Es
gab viele Diskussionen, so auch um die Art des Ausbaus – ob es sich um einen
Ausbau oder eine Erschließung handele. Es sei dabei deutlich geworden, dass die
Stadt Aschersleben mit einer großen Anzahl von Klagen zu rechnen habe. Die
Definition der Erschließung gebe her, dass die Anwohner 90% der Kosten zu
tragen haben. In diesem Zusammenhang werde auf die Straße „Lerchenweg“
verwiesen. Diese Straße sei ebenso, aus Sicht der Stadt, erschlossen worden.
Seiner Meinung nach, sei die Situation im „Zeisigweg“ eine ganz andere als im
„Lerchenweg“. Deshalb könne die Aussage des Richters zur Situation im
„Lerchenweg“ nicht für die im „Zeisigweg“ verwendet werden. Ein Urteil bzw. eine
Urteilsbegründung stünde noch aus. -Die Stadt müsse mit erheblichen Mehrkosten
für Gericht und Kosten für die Erschließung rechnen, sollte die Stadt die Klage
verlieren und die 90 % der Erschließungskosten selber tragen. Er möchte wissen,
wie die Stadt Aschersleben mit zusätzlichen Kosten i. H. v. 800.000 € umgehen
werde?
Der
Oberbürgermeister holt sich Informationen aus der Verwaltung, um die Frage des
Einwohners zu beantworten.
In
der Zwischenzeit verliest die Stadtratsvorsitzende einen Brief von der Familie
H. aus dem Zeisigweg, den sie vor Beginn der Sitzung erhalten hat. Die Familie
kann aus gesundheitlichen Gründen an der heutigen Stadtratssitzung nicht
teilnehmen.
„Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, wir beziehen uns auf
den Ausbau des Zeisigweg/Meisenweg. Diesen Sommer war es nach 30 Jahren soweit,
dass die Anwohner über den Ausbau beider Straßen informiert wurden. Im Frühjahr 2024 sollte es nun endlich
losgehen und unsere Freude darüber war sehr groß. Aber nun befürchten wir, dass
die ganze Aktion gestoppt wird, da einige Bewohner aus Kostengründen gegen den
Bau der Straße sind. Nach unserer Meinung gibt es zwei Gründe dafür:
- Ein Teil der
Straße ist gepflastert und wird von 8 Parteien bewohnt. Diese Familien
haben kein Problem mit der Straße aber trotzdem müssen sie sich an den
Kosten beteiligen. Daher liegt ihnen viel daran, gegen die Fortsetzung des
Straßenausbaus zu stimmen.
2. Die Kosten von ca. 37 Euro/m² muss jeder
Hauseigentümer nach Größe seines Grundstücks zahlen. Wir würden vorschlagen,
dass die Stadt ihren Anteil am Bau der Straße erhöht und somit die Lasten der
Bewohner verringert, da die Beteiligung der Städte und Gemeinden in Deutschland
unterschiedlich ist. Und es wäre auch wünschenswert, wenn die Kosten die jeder
Anwohner zu tragen hat, in Raten bezahlt werden könnten.
Der Bau der Straße dient nicht nur den Anwohnern, sondern trägt
1. zur Verschönerung des Wohngebietes,
2. zur Verbesserung der Umwelt,
3.
und ist eine Wertsteigerung der Immobilie.
Und nun unsere Frage:
Sollte die Straße jetzt nicht gebaut werden, bis wann müssten
wir warten? Sollen wir als Bewohner zusehen wie unsere Generation ausstirbt und
eine neue Generation kommt. Und wird die neue Generation bereit sein, eine neue
Straße zu akzeptieren, wenn die Preise weitersteigen? Aber bis dahin werden wir
weiter in einer „Oase“ mit Schlaglöchern, Staub und Matsch leben. Die Stadt
möchte in den nächsten Jahren gewiss den Straßenausbau auch in anderen
Wohngebieten fortführen. Sollte der Zeisigweg nicht weiter gebaut werden, dann wird
sich das schnell rumsprechen. Auch Bewohner anderer Straßen werden gegen den
Neubau ihrer Straße sein, da sich die Kosten in den kommenden Jahren noch mehr
erhöhen werden. Wird die Stadt dann auch den Straßenbau stoppen? Abschließend
möchten wir sagen, dass wir für den Bau unserer Straße sind. Obwohl wir beide
auch Rentner sind. Frau Rother hatte in der Informationsveranstaltung am
09.10.2023 betont, dass es für alle Bewohner eine Lösung gibt und niemand sein
Haus verkaufen brauche, nur weil eine Straße gebaut wurde. Wir bedanken uns bei
den Stadträten und Stadträtinnen und hoffen, dass sie zu einer positiven
Entscheidung des Straßenausbaus Zeisigweg/Meisenweg kommen.“
Herr Professor L.
möchte seine Frage, aufgrund des eben verlesenen Briefes noch ergänzen. Aus den
Ausschüssen sei ihm bekannt, dass die Einwohnerfragestunde dazu da sei eine
Frage bzw. Ergänzungsfragen stellen zu
können. Der vorgelesene Brief von Familie H. stelle eine Petition an den
Stadtrat dar und sei in dem Fall als Statement und nicht als Frage zu
verstehen. In diesem Fall möchte er wissen, ob er sein Statement auch kundtun
könne und was der Hintergrund dessen sei? So sei u.a. aus der Historie bekannt,
dass bereits einige Anwohner Ausbaubeiträge gezahlt haben.
Die Stadtratsvorsitzende
erklärt, dass dies in der Infoveranstaltung besprochen wurde und auch allen Stadträten
zugegangen sei.
Sie wiederholt zum Verständnis, dass zwei Fragen zur
Beantwortung vorliegen.
Der Oberbürgermeister
erklärt, dass die Richter zur Erschließung des Lerchenweges auch die Ortsüblichkeit
herangezogen haben und deshalb auch der Erschließungsbeitrag zu zahlen sei. Für
den auf der heutigen Tagesordnung vorliegen Ausbau „Zeisigweg/Meisenweg“, wurde
demnach auch die Ortsüblichkeit herangezogen.
Im Haushaltsplan 2023 wurden 230.000 €
eingestellt und für die Jahre 2024 und 2025 je 300.000 €, was auf die
steigenden Baukosten zurückzuführen sei. Jedoch müsse erst unter dem nächsten
Tagesordnungspunkt dem Haushaltsplan 2024 zugestimmt werden. Sobald der
Ausbaubeschluss seine Bestätigung finde, werden 50 % Vorausleistungen getätigt.
Die Stadtratsvorsitzende
wiederholt die Frage, was werde geschehen, wenn der Ausbau
„Zeisigweg/Meisenweg“ nicht erfolge?
Der Oberbürgermeister
sagt, sollte keine Zustimmung erteilt werden, werde keine Straßenausbaumaßnahme
stattfinden.