Am 29. 11. 2023 soll vom Stadtrat die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.

 

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da diese gesetzliche Vorgabe im Haushaltsjahr 2024 nicht erreicht werden wird, ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.

 

Da zudem auch im Haushaltsjahr 2024 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.

 

Diesen gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2024 – 2032.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2024 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2024 – 2032.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2024 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich mit Änderung bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 544/23

 

 

Einwohnerfragestunde

 

Herr Professor L., Anwohner des Zeisigweges, habe gehört, dass der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss für die Erschließung, so seine Meinung, 55.000 € für das Jahr 2024 eingestellt habe. Es gab viele Diskussionen, so auch um die Art des Ausbaus – ob es sich um einen Ausbau oder eine Erschließung handele. Es sei dabei deutlich geworden, dass die Stadt Aschersleben mit einer großen Anzahl von Klagen zu rechnen habe. Die Definition der Erschließung gebe her, dass die Anwohner 90% der Kosten zu tragen haben. In diesem Zusammenhang werde auf die Straße „Lerchenweg“ verwiesen. Diese Straße sei ebenso, aus Sicht der Stadt, erschlossen worden. Seiner Meinung nach, sei die Situation im „Zeisigweg“ eine ganz andere als im „Lerchenweg“. Deshalb könne die Aussage des Richters zur Situation im „Lerchenweg“ nicht für die im „Zeisigweg“ verwendet werden. Ein Urteil bzw. eine Urteilsbegründung stünde noch aus. -Die Stadt müsse mit erheblichen Mehrkosten für Gericht und Kosten für die Erschließung rechnen, sollte die Stadt die Klage verlieren und die 90 % der Erschließungskosten selber tragen. Er möchte wissen, wie die Stadt Aschersleben mit zusätzlichen Kosten i. H. v. 800.000 € umgehen werde?

 

Der Oberbürgermeister holt sich Informationen aus der Verwaltung, um die Frage des Einwohners zu beantworten.

In der Zwischenzeit verliest die Stadtratsvorsitzende einen Brief von der Familie H. aus dem Zeisigweg, den sie vor Beginn der Sitzung erhalten hat. Die Familie kann aus gesundheitlichen Gründen an der heutigen Stadtratssitzung nicht teilnehmen.

„Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, wir beziehen uns auf den Ausbau des Zeisigweg/Meisenweg. Diesen Sommer war es nach 30 Jahren soweit, dass die Anwohner über den Ausbau beider Straßen informiert wurden.  Im Frühjahr 2024 sollte es nun endlich losgehen und unsere Freude darüber war sehr groß. Aber nun befürchten wir, dass die ganze Aktion gestoppt wird, da einige Bewohner aus Kostengründen gegen den Bau der Straße sind. Nach unserer Meinung gibt es zwei Gründe dafür:

  1. Ein Teil der Straße ist gepflastert und wird von 8 Parteien bewohnt. Diese Familien haben kein Problem mit der Straße aber trotzdem müssen sie sich an den Kosten beteiligen. Daher liegt ihnen viel daran, gegen die Fortsetzung des Straßenausbaus zu stimmen.

 2. Die Kosten von ca. 37 Euro/m² muss jeder Hauseigentümer nach Größe seines Grundstücks zahlen. Wir würden vorschlagen, dass die Stadt ihren Anteil am Bau der Straße erhöht und somit die Lasten der Bewohner verringert, da die Beteiligung der Städte und Gemeinden in Deutschland unterschiedlich ist. Und es wäre auch wünschenswert, wenn die Kosten die jeder Anwohner zu tragen hat, in Raten bezahlt werden könnten.

Der Bau der Straße dient nicht nur den Anwohnern, sondern trägt

1. zur Verschönerung des Wohngebietes,

2. zur Verbesserung der Umwelt,

3. und ist eine Wertsteigerung der Immobilie.

 

Und nun unsere Frage:

Sollte die Straße jetzt nicht gebaut werden, bis wann müssten wir warten? Sollen wir als Bewohner zusehen wie unsere Generation ausstirbt und eine neue Generation kommt. Und wird die neue Generation bereit sein, eine neue Straße zu akzeptieren, wenn die Preise weitersteigen? Aber bis dahin werden wir weiter in einer „Oase“ mit Schlaglöchern, Staub und Matsch leben. Die Stadt möchte in den nächsten Jahren gewiss den Straßenausbau auch in anderen Wohngebieten fortführen. Sollte der Zeisigweg nicht weiter gebaut werden, dann wird sich das schnell rumsprechen. Auch Bewohner anderer Straßen werden gegen den Neubau ihrer Straße sein, da sich die Kosten in den kommenden Jahren noch mehr erhöhen werden. Wird die Stadt dann auch den Straßenbau stoppen? Abschließend möchten wir sagen, dass wir für den Bau unserer Straße sind. Obwohl wir beide auch Rentner sind. Frau Rother hatte in der Informationsveranstaltung am 09.10.2023 betont, dass es für alle Bewohner eine Lösung gibt und niemand sein Haus verkaufen brauche, nur weil eine Straße gebaut wurde. Wir bedanken uns bei den Stadträten und Stadträtinnen und hoffen, dass sie zu einer positiven Entscheidung des Straßenausbaus Zeisigweg/Meisenweg kommen.“

 

Herr Professor L. möchte seine Frage, aufgrund des eben verlesenen Briefes noch ergänzen. Aus den Ausschüssen sei ihm bekannt, dass die Einwohnerfragestunde dazu da sei eine Frage bzw.  Ergänzungsfragen stellen zu können. Der vorgelesene Brief von Familie H. stelle eine Petition an den Stadtrat dar und sei in dem Fall als Statement und nicht als Frage zu verstehen. In diesem Fall möchte er wissen, ob er sein Statement auch kundtun könne und was der Hintergrund dessen sei? So sei u.a. aus der Historie bekannt, dass bereits einige Anwohner Ausbaubeiträge gezahlt haben.

 

Die Stadtratsvorsitzende erklärt, dass dies in der Infoveranstaltung besprochen wurde und auch allen Stadträten zugegangen sei.

Sie wiederholt zum Verständnis, dass zwei Fragen zur Beantwortung vorliegen.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Richter zur Erschließung des Lerchenweges auch die Ortsüblichkeit herangezogen haben und deshalb auch der Erschließungsbeitrag zu zahlen sei. Für den auf der heutigen Tagesordnung vorliegen Ausbau „Zeisigweg/Meisenweg“, wurde demnach auch die Ortsüblichkeit herangezogen.

Im Haushaltsplan 2023 wurden 230.000 € eingestellt und für die Jahre 2024 und 2025 je 300.000 €, was auf die steigenden Baukosten zurückzuführen sei. Jedoch müsse erst unter dem nächsten Tagesordnungspunkt dem Haushaltsplan 2024 zugestimmt werden. Sobald der Ausbaubeschluss seine Bestätigung finde, werden 50 % Vorausleistungen getätigt.

 

Die Stadtratsvorsitzende wiederholt die Frage, was werde geschehen, wenn der Ausbau „Zeisigweg/Meisenweg“ nicht erfolge?

 

Der Oberbürgermeister sagt, sollte keine Zustimmung erteilt werden, werde keine Straßenausbaumaßnahme stattfinden.