Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: /, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.400.700 € zugestimmt.

 

  1. Dem Vermögensplan 2024 wird mit Einnahmen in Höhe von 466.900 € sowie mit  Ausgaben in Höhe von 466.900 € zugestimmt.

 

  1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 210.000,00 EUR festgesetzt.

 

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2024 wird auf 350.000 € festgesetzt.