Am 29. 11. 2023 soll vom Stadtrat die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.

 

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da diese gesetzliche Vorgabe im Haushaltsjahr 2024 nicht erreicht werden wird, ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.

 

Da zudem auch im Haushaltsjahr 2024 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.

 

Diesen gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2024 – 2032.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2024 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.

 


 

Abstimmung:   2  Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4  Enthaltungen