Sitzung: 15.11.2023 Ortschaftsrat Schackenthal
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0636/23
Der Haushalt ist
gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025 geltenden Fassung in
jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen
(Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Da diese
gesetzliche Vorgabe im Haushaltsjahr 2024 nicht erreicht werden wird, ist gemäß
§ 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem
Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu
erreichen.
Da zudem auch im
Haushaltsjahr 2024 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110
Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum
und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen
Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der
Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.
Diesen
gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- die
in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
für die Jahre 2024 – 2032.
- Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur
Haushaltssatzung 2024 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss
zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.
4 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen