Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat/den Ausschüssen bis zum 10.10.2023

eine Sach- und Finanzplanung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, welche in

enger Abstimmung des Fachamtes mit den Trägern, Eltern, Jugendlichen, Kindern,

Stadtratsmitgliedern, Wirtschaftsunternehmen, weiteren externen Expertinnen und Expertem

und interessierten Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird.

 

Diese Konzeption soll z.B. beinhalten:

• große Investitionen

• kleine Investitionen

• Unterstützung bei Förderungen

• Wünsche und Anregungen

 

Die Finanzplanung ist in der Haushaltsplanung ab 2024 zu berücksichtigen. Die Sach- und

Finanzplanung soll jährlich evaluiert werden.

 

Begründung: Die Stadt Aschersleben misst dem Thema Bildung eine besondere Bedeutung

zu. Neben der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt und der Unterstützung durch Bund

und Europa muss die Stadt Dreh- und Angelpunkt werden. Die Definition kommunaler

Bildungslandschaft muss Grundlage des Handelns sein.

 

Wir wollen es z.B. nicht dem Zufall und dem “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.”-Prinzip

überlassen, welche Investitionen an der Reihe sind. Den Beteiligten soll ein Fahrplan an die

Hand gegeben werden, wann an welchem Standort welche Maßnahmen geplant

sind/umgesetzt werden. Mehr geht immer, weniger nimmer.