Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat/den Ausschüssen bis zum
10.10.2023
eine
Sach- und Finanzplanung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, welche in
enger
Abstimmung des Fachamtes mit den Trägern, Eltern, Jugendlichen, Kindern,
Stadtratsmitgliedern,
Wirtschaftsunternehmen, weiteren externen Expertinnen und Expertem
und
interessierten Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird.
Diese
Konzeption soll z.B. beinhalten:
• große
Investitionen
• kleine
Investitionen
•
Unterstützung bei Förderungen
• Wünsche
und Anregungen
Die
Finanzplanung ist in der Haushaltsplanung ab 2024 zu berücksichtigen. Die Sach-
und
Finanzplanung
soll jährlich evaluiert werden.
Begründung:
Die Stadt Aschersleben misst dem Thema Bildung eine besondere Bedeutung
zu. Neben
der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt und der Unterstützung durch Bund
und
Europa muss die Stadt Dreh- und Angelpunkt werden. Die Definition kommunaler
Bildungslandschaft
muss Grundlage des Handelns sein.
Wir
wollen es z.B. nicht dem Zufall und dem “Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst.”-Prinzip
überlassen,
welche Investitionen an der Reihe sind. Den Beteiligten soll ein Fahrplan an
die
Hand
gegeben werden, wann an welchem Standort welche Maßnahmen geplant
sind/umgesetzt werden. Mehr geht immer, weniger nimmer.
Bildungs-,
Kultur- und Sozialausschuss
.