Sitzung: 10.05.2023 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0568/23
Nunmehr liegt
der Entwurf nebst Begründung vor und soll gebilligt werden. Nach erfolgter
Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung
sowie betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durch Zugang
zu den Planunterlagen der vorliegenden Planung beteiligt werden.
Die
Planunterlagen können zudem zu gegebener Zeit im Internet und im Stadtplanungsamt
der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und erörtert
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Aschersleben beschließt:
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche
Festsetzungen), wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Ebenso wird die Begründung zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 45 gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der
Darre“ ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30
Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der
Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.