Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aschersleben hat am 18.03.1992 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 „Reines Wohngebiet – Am Stephanspark“ mit einer Fläche von 14,4 ha beschlossen. Bei der Aufstellung wurde ein erheblicher Wohnbedarf unterstellt, denn in der Nachwendeeuphorie sollte die Einwohnerzahl der Stadt auf 40.000 wachsen. Diese Entwicklung ist nicht eingetreten. Die Einwohnerzahl der Kernstadt Aschersleben reduzierte sich in diesem Zeitraum von 33.399 EWO auf 21.111 EWO im Jahr 2021. Vielmehr wurden im Rahmen des Stadtumbaus seit dem Jahr 2000 ca. 1.900 Wohnungen abgerissen, um den Leerstand an Wohnraum zu reduzieren.

Im Plangebiet wurden bis 1990 85 Einfamilienhäuser errichtet, vornehmlich im westlichen Bereich am Amselweg, Lerchenweg und Drosselweg. Seit 1991 wurden auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) 37 weitere EFH errichtet. Nach der Analyse von vorhandenen Baulücken könnten weitere 26 Standorte nach § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.

Deshalb besteht kein Bedarf diese weitere Ergänzung der Bebauung durch einen Bebauungsplan städtebaulich zu begleiten und zu lenken. Außer dem Aufstellungsbeschluss wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 10 „Reines Wohngebiet – Am Stephanspark“ in Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 18.03.1992 (Beschluss – Nr. 296/92) wird aufgehoben.
  2. Der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens betrifft folgende Flurstücke:

 

 

 

 


Herr Schigulski stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

10 Ja                  - Nein                  - Enthaltungen