Sitzung: 09.03.2023 Ortschaftsrat Winningen
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0544/23
Die
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt
Aschersleben wurde am 14.12.2011 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschlossen, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 02.12.2015.
Die
angespannte Lage am Energiemarkt hat die Beschaffungskosten für Energie steigen
lassen. Die Entgelte für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser sind nicht
kostendeckend, auch die nun zusätzlichen Mehrkosten werden durch die
Nutzungsentgelte der Häuser bei weitem nicht ausgeglichen. Um auch hier einen
Teil der gestiegenen Betriebskosten begleichen zu können, ist es erforderlich,
die Nutzungsentgelte der Dorfgemeinschaftshäuser anzupassen. Mit dem Beschluss
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat sich der Stadtrat Aschersleben in
seiner Sitzung am 30. November 2022 zu dieser Anpassung bekannt.
Weiterhin
gestaltet sich ein Nutzungsentgelt in voller Höhe für Nutzer der
Dorfgemeinschaftshäuser wie private Tanzgruppen, für Yoga- oder Zumba-Kurse
etc. unattraktiv, da diese meist eine Nutzungsdauer von 2 Stunden nicht überschreiten.
Für diese Art der Nutzung soll zukünftig ein Nutzungsentgelt in Höhe von 12,50
Euro pro volle Stunde erhoben werden, um einen Teil der Betriebskosten
begleichen zu können.
Trauerfeiern
sollen künftig mit 50 % des vollen Entgeltes berechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben.