Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben wurde am 14.12.2011 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben beschlossen, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 02.12.2015.

 

Die angespannte Lage am Energiemarkt hat die Beschaffungskosten für Energie steigen lassen. Die Entgelte für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser sind nicht kostendeckend, auch die nun zusätzlichen Mehrkosten werden durch die Nutzungsentgelte der Häuser bei weitem nicht ausgeglichen. Um auch hier einen Teil der gestiegenen Betriebskosten begleichen zu können, ist es erforderlich, die Nutzungsentgelte der Dorfgemeinschaftshäuser anzupassen. Mit dem Beschluss des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat sich der Stadtrat Aschersleben in seiner Sitzung am 30. November 2022 zu dieser Anpassung bekannt.

 

Weiterhin gestaltet sich ein Nutzungsentgelt in voller Höhe für Nutzer der Dorfgemeinschaftshäuser wie private Tanzgruppen, für Yoga- oder Zumba-Kurse etc. unattraktiv, da diese meist eine Nutzungsdauer von 2 Stunden nicht überschreiten. Für diese Art der Nutzung soll zukünftig ein Nutzungsentgelt in Höhe von 12,50 Euro pro volle Stunde erhoben werden, um einen Teil der Betriebskosten begleichen zu können.

 

Trauerfeiern sollen künftig mit 50 % des vollen Entgeltes berechnet werden.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben nebst Anlage

Kostenaufstellung Bewirtschaftung

Änderungen gegenüber alter Benutzungs- und Entgeltordnung

Gegenüberstellung Preisliste alt/neu

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: Herr Schulz