Sitzung: 01.03.2023 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0537/23
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aschersleben hat am 18.03.1992
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 „Reines Wohngebiet – Am
Stephanspark“ mit einer Fläche von 14,4 ha beschlossen. Bei der Aufstellung
wurde ein erheblicher Wohnbedarf unterstellt, denn in der Nachwendeeuphorie
sollte die Einwohnerzahl der Stadt auf 40.000 wachsen. Diese Entwicklung ist
nicht eingetreten. Die Einwohnerzahl der Kernstadt Aschersleben reduzierte sich
in diesem Zeitraum von 33.399 EWO auf 21.111 EWO im Jahr 2021. Vielmehr wurden
im Rahmen des Stadtumbaus seit dem Jahr 2000 ca. 1.900 Wohnungen abgerissen, um
den Leerstand an Wohnraum zu reduzieren.
Im Plangebiet wurden bis 1990 85 Einfamilienhäuser errichtet, vornehmlich
im westlichen Bereich am Amselweg, Lerchenweg und Drosselweg. Seit 1991 wurden
auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) 37 weitere EFH
errichtet. Nach der Analyse von vorhandenen Baulücken könnten weitere 26 Standorte
nach § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.
Deshalb besteht kein Bedarf diese weitere Ergänzung der Bebauung durch
einen Bebauungsplan städtebaulich zu begleiten und zu lenken. Außer dem
Aufstellungsbeschluss wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 10 „Reines Wohngebiet – Am
Stephanspark“ in Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom
18.03.1992 (Beschluss – Nr. 296/92) wird aufgehoben.
- Der
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens betrifft folgende Flurstücke: