Der Landesrechnungshof hat gemäß § 137 KVG LSA eine turnusmäßige
überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben durchgeführt.
Die Prüfung erstreckte sich schwerpunktmäßig auf die Ordnungsmäßigkeit,
Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsjahre 2015 bis 2019.
Im Anschluss an das Eröffnungsgespräch am 16. 02. 2021 erfolgte mit
Unterbrechungen von Februar 2021 bis Oktober 2021 die Prüfung durch den
Landesrechnungshof.
Der Prüfungsberichtsentwurf vom 14. 05. 2022 wurde am 03. 05. 2022 in
einem Abschlussgespräch erörtert.
Mit Schreiben vom 13. 06. 2022 wurde der Stadt Aschersleben der
endgültige Bericht zugesandt mit der Bitte, innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt
des Berichts Stellung zu nehmen.
Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des
Landesrechnungshofes über die Turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt
Aschersleben vom 13. 06. 2022.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des
Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Turnusmäßige
überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben vom 13. 06. 2022.
Abstimmung
zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.: 411/22