Betreff
Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben vom 13. 06. 2022
Vorlage
VII/0490/22
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Der Landesrechnungshof hat gemäß § 137 KVG LSA eine turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben durchgeführt.

Die Prüfung erstreckte sich schwerpunktmäßig auf die Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsjahre 2015 bis 2019.

Im Anschluss an das Eröffnungsgespräch am 16. 02. 2021 erfolgte mit Unterbrechungen von Februar 2021 bis Oktober 2021 die Prüfung durch den Landesrechnungshof.

Der Prüfungsberichtsentwurf vom 14. 05. 2022 wurde am 03. 05. 2022 in einem Abschlussgespräch erörtert.

Mit Schreiben vom 13. 06. 2022 wurde der Stadt Aschersleben der endgültige Bericht zugesandt mit der Bitte, innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Berichts Stellung zu nehmen.

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung.


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Oberbürgermeister

Anlage


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben vom 13. 06. 2022.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: