In § 10 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung wird noch auf die Gemeindekassenordnung Doppik verwiesen.

Diese ist bereits am 31.03.2021 außer Kraft getreten und durch die KomKBVO ersetzt worden.

Die Satzung ist daher diesbezüglich abzuändern.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben